Universität Wien

030319 SE Europäische Sozialrecht in Theorie und Praxis (2016S)

DiplomandInnen und DissertantInnen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

persönliche Anmeldung in der Vorbesprechung; sollten mehr Interessenten als verfügbare Plätze vorhanden sein, werden die Plätze nach folgender Reihung vergeben:
1. Doktoratsstudierende;
2. Diplomstudierende, die neben der Modulprüfung Arbeits- und Sozialrecht auch bereits die Modulprüfung Europarecht erfolgreich absolviert haben;
3. per Los;

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Vorbesprechung: 17.03.2016, 17h, Institut, Zi001,
Weitere Termine: 16. und 17.06.2016,
je 9 - 17h, Institut Zi 001


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Europäische Sozialrecht steht wie selten zuvor im Zentrum zentraler politischer Richtungsentscheidungen der Europäischen Union: Während die Kommission offen die Entwicklung einer europäischen Säule sozialer Rechte und Grundlagen einer eigenen europäischen Arbeitslosenversicherung erkundet, beklagen einige Mitgliedstaaten den fortschreitenden Verlust von Steuerungspotential zur Ausgestaltung ihrer Sozialsysteme. Rufe nach Einschränkungen der Personenfreizügigkeit zur Vermeidung von Sozialtourismus, Lohn- und Sozialdumping werden zunehmend salonfähig. Auch in der österreichischen Politik sind Fragen des europäischen Sozialrechts allgegenwärtig: Sollten österreichische Familienleistungen herabgesetzt werden, wenn die Bezieher in Ländern mit geringeren Lebenshaltungskosten wohnen? Kann sich ein österreichischer Arbeitgeber seiner hohen Lohnnebenkosten durch strukturiertes Auslagern von Personal in kostengünstigere Nachbarländer entledigen? Welche Steuerungsmöglichkeiten bestehen generell im Bereich der nationalen Regulierung von Zuwanderung in das Sozial(versicherungs)system? Im Rahmen des Seminars sollen diese und andere sozialpolitische Fragen in ihren rechtlichen Kontext eingebettet werden. Zu diesem Zweck werden zentrale Bereiche der europäischen Sozialrechtskoordinierung analysiert und diskutiert sowie mögliche Entwicklungsperspektiven beleuchtet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Studierenden haben bis zum Semesterende eine wissenschaftliche Seminararbeit zu einem in der Vorbesprechung zugewiesenen Thema zu verfassen.
Fristen: Abgabe eine aussagekräftigen Exposés (Gliederung des Themas, Literatur- und Judikaturverzeichnis) bis spätestens 08.04.2016; Abgabe der Endfassung der Arbeit bis spätestens 30.07.2016;
Jeder Studierende hat sein Thema im Rahmen eines 20-minütigen Referats technikunterstützt zu präsentieren und sich im Rahmen einer anschließenden Diskussionsrunde aktiv einzubringen. Ein Auszug der verwendeten Präsentation ist den Teilnehmern vor Beginn der Präsentation auszuteilen. Im Anschluss an die Präsentation wird von den Referenten erwartet, eine Diskussion anzustoßen, zu moderieren sowie Fragen der Teilnehmer zu beantworten.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Teilnahmevoraussetzung am Seminar ist die erfolgreiche Absolvierung der Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht;

Prüfungsstoff

Literatur

Eichenhofer, Sozialrecht der Europäischen Union, 5. Auflage (2015)
Fuchs (Hg), Europäisches Sozialrecht, 6. Auflage (2012)
Hießl/Runggaldier, Grundzüge des europäischen Arbeite- und Sozialrechts, 4. Auflage (2014)
Schrammel/Winkler, Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (2010)
Spiegel (Hg), Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47