Universität Wien

030320 KU Neue Technologien: Im Konflikt zwischen Recht und technischer Realität (2024W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 25.10. 14:00 - 16:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Freitag 06.12. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Freitag 13.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 10.01. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Freitag 17.01. 10:00 - 12:00 Digital
  • Freitag 24.01. 10:00 - 12:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung beleuchtet und vertieft das Spannungsfeld zwischen Technik und neuen Technologie auf der einen Seite und Recht und Rechtsnormen auf der anderen. Ein besonderer Schwerpunkt umfasst die Effekte der Digitalisierung, die LV reduziert sich aber nicht ausschließlich darauf. Prinzipiell treten die diskutierten Spannungsfelder immer dann auf, wenn neue Technologie breiter gesellschaftswirksam wird und damit einer umfassenderen Rechtsinterpretation bedarf. Durch eine Kooperation mit der TU Wien kann diese LV sowohl von Technikern als auch Juristen gestaltet werden, um so ein sehr breites Verständnis rund um die behandelten Thematiken zu gewährleisten!

Dabei gibt es drei “ewige”, natürlich auftretende Symptome, die sich aus dem Innovationscharakter von neuen Technologien herleiten:

1) Es wird Recht entworfen, beschlossen und in Kraft gesetzt, das durch die umgesetzte Technik fehlverstanden reduziert, falsch, schlecht, unkorrekt oder gar nicht abgebildet wird. D.h. das Recht wird durch die technische Umsetzung defacto tw. außer Kraft gesetzt. Das ist z.B. heute tw weltweit beim Datenschutzrecht der Fall. Oft rührt dieses Symptom daher, dass sich Juristen zu wenig mit den wirklich Wissenden der Technik austauschen.
2) Es werden neue Systeme gebaut, weil es einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedarf gibt, dabei wird indirekt wichtiges Recht gebrochen, weil es die Auftragnehmer nicht wissen oder schlicht nicht ausreichend bedenken, was der Effekt einer massenhaften Nutzung ist. Google weiß viel, wahrscheinlich zu viel, über die Bedürfnisse und Bedürfnis-Pyramide von zu vielen Menschen und der Gesetzgeber hinkt letztlich weit hinterher mit dem “Bändigen” der Effekte in die Richtung von etablierten Bürger- und Konsumentrechten. – Das geht oft nicht tief und erreicht heute nur die Oberfläche. Ebenso passiert Solches regelmäßig mit Hypes, z.B.im Bereich Energie & Umwelt.
3) Es entsteht früher oder später der Bedarf eines anführenden Leitsystems oder Benchmarks, das demonstriert, wie die neue Technologie zu machen wäre und wie ein organisch dazu passendes System auszuschauen hat (oder umgekehrt), sodass alle Systeme dieser “Bauklasse” nicht unterhalb des Benchmarks zu landen kommen. Ein gutes Beispiel in Österreich ist/war z.B. die Implementierung der nachweislich blinden Durchlaufstelle der Vorratsdatenspeicherung (die im Rahmen der LVA auch als Beispiel dekliniert wird)

Spezifische, aktuelle Schwerpunktthemen werden von Fachexperten in den jeweiligen Bereichen präsentiert, und die rechtlichen sowie technischen Implikationen werden interaktiv diskutiert. Studierende sollen dadurch einen realen Einblick in aktuelle Problemstellungen erhalten und lernen, diese interdisziplinär zu diskutieren und zu lösen.

Die geplanten Vertiefungen für dieses Semester umfassen u.a.: DSGVO, Datenschutz trotz und durch Blockchain-Technologie, IT-Architektur folgt Recht, Recht folgt Architektur sowie die kommende EU-Polizeiauskunft.

Die Lehrveranstaltung schließt mit einer Diskussionsrunde mit Rechts- und Technik-Experten, die an der Naht aktiv tätig sind und einer Take-Home-Klausur ab, die sich mit einem praxisnahen Fall befasst. Dabei können alle Unterlagen des Technologierechtsmoduls verwendet werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel


Aktive Teilnahme und Hausarbeit oder Präsentation.

Hausarbeit oder kurzes Referat - die Teilnehmenden haben die Wahl. Die Hausarbeit sollte mind. 4.000 Zeichen umfassen.

Jede*r Teilnehmer*in gibt in der Vorbesprechung das Thema bekannt - bei Bedarf werden Themen zur Auswahl gestellt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und das Erreichen von 51% der Beurteilungskriterien notwendig. Angemeldete Studierende, die in der ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von den Lehrveranstaltungsleitern abgemeldet.

Prüfungsstoff

Vortrag und Diskussion.

Literatur

Studienunterlagen werden den Studierenden im Moodle zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 22.10.2024 08:05