030327 KU Verwaltungsverfahrensrecht (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 01.02.2019 00:01 bis Mo 25.03.2019 08:00
- Abmeldung bis Di 26.03.2019 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 26.03. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Vorbesprechung)
- Dienstag 30.04. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 07.05. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Dienstag 21.05. 16:00 - 19:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Der Kurs dient der vertiefenden Auseinandersetzung mit ausgewählten Problemen des Verwaltungsverfahrensrechts. Dabei werden aktuelle und klassische Fragestellungen zum Verfahren der Verwaltungsbehörden, der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofs behandelt. Dem Umgang mit Texten kommt große Bedeutung zu, weshalb vor allem ausgewählte Literaturbeiträge und Judikate besprochen werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt durch mündliche Mitarbeit, Referate zu ausgewählten Problemen (ca 15 min) und einer Hausarbeit in Form einer Entscheidungsbesprechung (max 10.000 Zeichen).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorausgesetzt werden grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsrechts im Allgemeinen und des Verwaltungsverfahrensrechts im Besonderen, wie sie im Rahmen einer Übung Öffentliches Recht (FÜM III) erworben werden.
Die Beurteilung erfolgt zu gleichen Teilen nach drei Kriterien: der mündlichen Mitarbeit in den einzelnen Einheiten (eine Wortmeldung pro Einheit ist Mindestvoraussetzung), dem Referat und der Hausarbeit, die bis spätestens 16. Juni 2019 abzugeben ist. Eine positive Note setzt voraus, dass in allen drei Teilen eine Leistung erbracht wurde.
Die Beurteilung erfolgt zu gleichen Teilen nach drei Kriterien: der mündlichen Mitarbeit in den einzelnen Einheiten (eine Wortmeldung pro Einheit ist Mindestvoraussetzung), dem Referat und der Hausarbeit, die bis spätestens 16. Juni 2019 abzugeben ist. Eine positive Note setzt voraus, dass in allen drei Teilen eine Leistung erbracht wurde.
Prüfungsstoff
Literatur
Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsrechtsrecht, 6. Aufl, 2018
Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht, 10. Aufl, 2014
nur ergänzend, da die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht behandelt wird: Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht, 6. Aufl, 2018
Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht, 10. Aufl, 2014
nur ergänzend, da die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht behandelt wird: Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht, 6. Aufl, 2018
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15