030329 KU Einführung in das Arbeits- und Sozialrecht für NichtjuristInnen (2017S)
for Non-jurists
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 01.05.2017 00:01 bis Mi 17.05.2017 23:59
- Abmeldung bis Sa 20.05.2017 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 22.05. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 29.05. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 12.06. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 19.06. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 21.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung soll Grundlagen und Grundkenntnisse des Arbeitsrechts- sowie des Sozialrechts vermitteln, die für das Verständnis des Sozialstaats in einer sozialen Marktwirtschaft wichtig sind. Dabei wird sowohl auf die für die betriebliche Praxis wie auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt relevanten Themenfelder fokussiert.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilung:
- Eine schriftliche Klausur am Ende der Lehrveranstaltung: 90 Minuten; Theorie- und Anwendungsteil; 30 Gesamtpunkte
- Eine Mitarbeitsleistung zählt 0.5 Punkte (Pro Einheit ist ein Mitarbeitsplus möglich)
- Anwesenheit erforderlich
- Unkommentierte Gesetzesausgabe darf bei der Klausur verwendet werden
- Eine schriftliche Klausur am Ende der Lehrveranstaltung: 90 Minuten; Theorie- und Anwendungsteil; 30 Gesamtpunkte
- Eine Mitarbeitsleistung zählt 0.5 Punkte (Pro Einheit ist ein Mitarbeitsplus möglich)
- Anwesenheit erforderlich
- Unkommentierte Gesetzesausgabe darf bei der Klausur verwendet werden
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die schriftliche Klausur muss positiv beurteilt werden. Es müssen daher mindestens 15.5 Punkte bei der schriftlichen Klausur erreicht werden.Eine negative schriftliche Klausur führt auch NICHT durch Mitarbeitsleistungen zu einer positiven Gesamtbeurteilung.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die bis dahin in der LV besprochenen Themengebiete
Literatur
Literaturempfehlung:
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen (9. Auflage 2016).
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen (7. Auflage 2013)
Unkommentierte Gesetzesausgabe aus Arbeits- und Sozialrecht in der jeweils aktuellen Auflage ist von Vorteil.
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen (9. Auflage 2016).
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen (7. Auflage 2013)
Unkommentierte Gesetzesausgabe aus Arbeits- und Sozialrecht in der jeweils aktuellen Auflage ist von Vorteil.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15