Universität Wien

030331 KU Digestenexegese (2020S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 11.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 18.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 25.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 01.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 22.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 29.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 06.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 13.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 20.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 27.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 03.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 10.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 17.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung dient der Vertiefung Ihrer Kenntnisse des römischen Privatrechts und dem Erlernen der Technik des Verfassens einer Exegese.

Zur Vorbereitung auf die Einheiten ist es notwendig, die dogmatischen Grundlagen durch das Studium der jeweiligen Kapitel im Lehrbuch BENKE/MEISSEL, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 9. Aufl. 2019, selbstständig zu erarbeiten.

Die als home-learning-Aufgabe gestellten Texte werden überwiegend HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 7. Aufl. 2012, entnommen. Bereiten Sie schriftlich Exegesen zu den Cases vor und kontrollieren Sie Ihre Ergebnisse anhand der Musterexegesen.

Die vorzubereitenden Themenblöcke entnehmen Sie dem schon bisher auf der Homepage des Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte abrufbaren Programm, welches modifiziert auf moodle bereitgestellt wurde.

Die Aufgabenstellungen zu den programmgemäßen Themenblöcken werden jeweils Anfang der Woche (idR Montag Früh) auf moodle gestellt.

Sie bereiten schriftlich Lösungen zu den Aufgabenstellungen vor (ausformulierte Exegesen) und laden diese bis zum Beginn der regulären Lehrveranstaltungszeit, dh jeweils bis Mittwoch 11:00 Uhr, auf moodle hoch. Mit der Abgabe erfüllen Sie Ihre „Anwesenheitspflicht“ und Ihre „Mitarbeit“ wird dokumentiert.

Nach Ende der Abgabefrist erhalten Sie per moodle eine Musterlösung und kontrollieren Ihre Ergebnisse selbstständig. Fehler in den von Ihnen zuvor übersandten Lösungen haben keine negativen Konsequenzen. Im Gegenteil – sie zeigen, dass Sie Ihre Lösung selbstständig erarbeitet haben, was der Sinn dieser Vorgehensweise ist (in Ihrem Interesse). Es erfolgt keine Benotung dieser Lösungen.

Sollten nach dem Abgleich Ihrer Lösung mit der Musterlösung Punkte völlig unklar erscheinen und lässt sich das Problem auch mithilfe der Lehrbuchliteratur nicht lösen, können Sie diese Fragen per Mail an die Lehrveranstaltungsleiterin stellen.

Sinnvolle Fragen zu einem Themenblock werden ggf als FAQ gesammelt und geklärt; dieses wird sodann für alle auf moodle gestellt.

Zusätzlich wird wöchentlich eine "erweiterte Sprechstunde" als Videokonferenz abgehalten; in Kleingruppen mit bis zu 15 Teilnehmern werden Fragen zu den konkreten Texten, zum Stoff allgemein, zur Klausur, zum Ablauf und der Organisation der Lehrveranstaltung oder auch zur FÜM I besprochen. Daneben ist die Vereinbarung einer individuellen Sprechstunde möglich.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Abgaben der wöchentlichen Aufgaben werden als Anwesenheit und Mitarbeit gewertet. Mindestens zwei Abgaben sind verpflichtend.

Es werden zwei Klausuren abgehalten werden, wo es jeweils gilt, einen Text exegetisch zu behandeln. Die bessere von beiden zählt für die Endnote. Mindestens eine Klausur ist verpflichtend.

Die Teilnahme an den "erweiterten Sprechstunden" ist als Ergänzung optional möglich, aber nicht verpflichtend.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den Erwerb eines positiven Zeugnisses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Die bessere Klausur von zwei zählt: Die Benotung erfolgt anhand der besseren von zwei angebotenen Klausuren; mindestens eine Klausur muss positiv beurteilt sein.

2. Mitarbeit: Aktive Mitarbeit aller Teilnehmer*innen wird erwartet. Als Mitarbeitsplus vermerkt wird es, wenn ein*e Teilnehmer*in die Lösung einer home-learning-Aufgabe ausformuliert abgibt. Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind dabei unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Wer alle Aufgaben des gesamten Semesters gelöst abgibt, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist.

Prüfungsstoff

Römisches Sachen- und Schuldrecht. Im Sommersemester werden unter Berücksichtigung des Regelstudienverlaufes vorrangig Exegesen zum Schuldrecht parallel zu den Kurs- und Übungsprogrammen behandelt.

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Schuldrecht (9. Aufl. 2019)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 7. Aufl. 2012
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht (7. Aufl. 2012)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Aufl. 2012)
Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19