030331 KU Digestenexegese (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 00:01 bis Mo 22.02.2021 23:59
- Abmeldung bis Fr 12.03.2021 23:59
Details
max. 76 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 10.03. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 17.03. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 24.03. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 14.04. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 21.04. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 28.04. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 05.05. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 12.05. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 19.05. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 26.05. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 02.06. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 09.06. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 16.06. 11:00 - 12:30 Digital
- Mittwoch 23.06. 11:00 - 12:30 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für den Erwerb eines positiven Zeugnisses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. positiver Schnitt aus zwei Klausuren: Ihre Benotung erfolgt anhand von zwei Klausuren. Sie können jeweils wählen, ob Sie die erste Klausur zum Schuldrecht oder zum Sachenrecht bzw. die zweite Klausur zum Schuldrecht oder zum Sachenrecht zur Beurteilung abgeben (auch eine erste Klausur zum Schuldrecht und eine zweite Klausur zum Sachenrecht oder umgekehrt ist möglich; nicht möglich sind jedoch zwei erste oder zwei zweite Klausuren). Der Notendurchschnitt aus den beiden Klausuren muss dabei eindeutig positiv sein (dh ein Genügend neben einem Nichtgenügend reicht nicht für eine positive Beurteilung aus).
Ich weise auf die Verwendung der Plagiatsprüfungssoftware Turnitin hin.
2. mündliche Mitarbeit: Aktive Mitarbeit aller Teilnehmer*innen wird erwartet. Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, welche nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei (positiven) Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen. Wer acht Mitarbeitsplus erreicht, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist.
3. Abgabe der schriftlichen Exegesen als „Anwesenheit“: Wie oben beschrieben werden Ihnen wöchentlich in Moodle Texte als „Aufgabe“ bekannt gegeben werden. Laden Sie die Exegese dazu zeitgerecht hoch, so haben Sie Ihre Anwesenheitspflicht erfüllt. Sollte nach Ostern eine Umstellung auf Präsenzbetrieb möglich sein, entfällt im Falle physischer Präsenz im Hörsaal die Abgabepflicht. Maximal zwei Abwesenheiten/Nichtabgaben pro Semester werden toleriert.
1. positiver Schnitt aus zwei Klausuren: Ihre Benotung erfolgt anhand von zwei Klausuren. Sie können jeweils wählen, ob Sie die erste Klausur zum Schuldrecht oder zum Sachenrecht bzw. die zweite Klausur zum Schuldrecht oder zum Sachenrecht zur Beurteilung abgeben (auch eine erste Klausur zum Schuldrecht und eine zweite Klausur zum Sachenrecht oder umgekehrt ist möglich; nicht möglich sind jedoch zwei erste oder zwei zweite Klausuren). Der Notendurchschnitt aus den beiden Klausuren muss dabei eindeutig positiv sein (dh ein Genügend neben einem Nichtgenügend reicht nicht für eine positive Beurteilung aus).
Ich weise auf die Verwendung der Plagiatsprüfungssoftware Turnitin hin.
2. mündliche Mitarbeit: Aktive Mitarbeit aller Teilnehmer*innen wird erwartet. Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, welche nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei (positiven) Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen. Wer acht Mitarbeitsplus erreicht, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist.
3. Abgabe der schriftlichen Exegesen als „Anwesenheit“: Wie oben beschrieben werden Ihnen wöchentlich in Moodle Texte als „Aufgabe“ bekannt gegeben werden. Laden Sie die Exegese dazu zeitgerecht hoch, so haben Sie Ihre Anwesenheitspflicht erfüllt. Sollte nach Ostern eine Umstellung auf Präsenzbetrieb möglich sein, entfällt im Falle physischer Präsenz im Hörsaal die Abgabepflicht. Maximal zwei Abwesenheiten/Nichtabgaben pro Semester werden toleriert.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für den Erwerb eines positiven Zeugnisses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. positiver Schnitt aus zwei Klausuren: Ihre Benotung erfolgt anhand von zwei Klausuren. Sie können jeweils wählen, ob Sie die erste Klausur zum Schuldrecht oder zum Sachenrecht bzw. die zweite Klausur zum Schuldrecht oder zum Sachenrecht zur Beurteilung abgeben (auch eine erste Klausur zum Schuldrecht und eine zweite Klausur zum Sachenrecht oder umgekehrt ist möglich; nicht möglich sind jedoch zwei erste oder zwei zweite Klausuren). Der Notendurchschnitt aus den beiden Klausuren muss dabei eindeutig positiv sein (dh ein Genügend neben einem Nichtgenügend reicht nicht für eine positive Beurteilung aus).
Ich weise auf die Verwendung der Plagiatsprüfungssoftware Turnitin hin.
2. mündliche Mitarbeit: Aktive Mitarbeit aller Teilnehmer*innen wird erwartet. Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, welche nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei (positiven) Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen. Wer acht Mitarbeitsplus erreicht, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist.
3. Abgabe der schriftlichen Exegesen als „Anwesenheit“: Wie oben beschrieben werden Ihnen wöchentlich in Moodle Texte als „Aufgabe“ bekannt gegeben werden. Laden Sie die Exegese dazu zeitgerecht hoch, so haben Sie Ihre Anwesenheitspflicht erfüllt. Sollte nach Ostern eine Umstellung auf Präsenzbetrieb möglich sein, entfällt im Falle physischer Präsenz im Hörsaal die Abgabepflicht. Maximal zwei Abwesenheiten/Nichtabgaben pro Semester werden toleriert.
1. positiver Schnitt aus zwei Klausuren: Ihre Benotung erfolgt anhand von zwei Klausuren. Sie können jeweils wählen, ob Sie die erste Klausur zum Schuldrecht oder zum Sachenrecht bzw. die zweite Klausur zum Schuldrecht oder zum Sachenrecht zur Beurteilung abgeben (auch eine erste Klausur zum Schuldrecht und eine zweite Klausur zum Sachenrecht oder umgekehrt ist möglich; nicht möglich sind jedoch zwei erste oder zwei zweite Klausuren). Der Notendurchschnitt aus den beiden Klausuren muss dabei eindeutig positiv sein (dh ein Genügend neben einem Nichtgenügend reicht nicht für eine positive Beurteilung aus).
Ich weise auf die Verwendung der Plagiatsprüfungssoftware Turnitin hin.
2. mündliche Mitarbeit: Aktive Mitarbeit aller Teilnehmer*innen wird erwartet. Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, welche nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei (positiven) Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen. Wer acht Mitarbeitsplus erreicht, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist.
3. Abgabe der schriftlichen Exegesen als „Anwesenheit“: Wie oben beschrieben werden Ihnen wöchentlich in Moodle Texte als „Aufgabe“ bekannt gegeben werden. Laden Sie die Exegese dazu zeitgerecht hoch, so haben Sie Ihre Anwesenheitspflicht erfüllt. Sollte nach Ostern eine Umstellung auf Präsenzbetrieb möglich sein, entfällt im Falle physischer Präsenz im Hörsaal die Abgabepflicht. Maximal zwei Abwesenheiten/Nichtabgaben pro Semester werden toleriert.
Prüfungsstoff
Römisches Sachen- und Schuldrecht
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Schuldrecht (9. Aufl. 2019)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 7. Aufl. 2012
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht (7. Aufl. 2012)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Aufl. 2012)
Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 7. Aufl. 2012
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht (7. Aufl. 2012)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Aufl. 2012)
Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Die in der Lehrveranstaltung besprochenen Texte werden HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. 2012, bzw. HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 7. Aufl. 2012, entnommen (die Nummern im Programm beziehen sich auf diese Cases). Jede Woche wird Ihnen auf Moodle vorab bekannt gegeben, welche konkreten Texte für die folgende Einheit ausgewählt wurden. Verfassen Sie Exegesen zu diesen Fällen im bereitgestellten word-Dokument, konvertieren Sie das Dokument und laden Sie es als pdf vor der jeweiligen Einheit auf Moodle hoch. Hierdurch sollen Sie den Stoff wiederholen, das eigenständige V erfassen von Exegesen üben und auch bereits mit der technischen Durchführung der Klausuren bzw. schriftlichen Prüfungen vertraut werden. Es erfolgt keine inhaltliche Beurteilung dieser Lösungen, sondern Sie kontrollieren Ihre Ergebnisse selbstständig aufgrund der Besprechungen.