Universität Wien

030331 KU Digestenexegese (2021W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 13.10. 10:15 - 11:45 Digital
  • Mittwoch 20.10. 10:15 - 11:45 Digital
  • Mittwoch 27.10. 10:15 - 11:45 Digital
  • Mittwoch 03.11. 10:15 - 11:45 Digital
  • Mittwoch 10.11. 10:15 - 11:45 Digital
  • Mittwoch 17.11. 10:15 - 11:45 Digital
  • Mittwoch 24.11. 10:15 - 11:45 Digital
  • Mittwoch 01.12. 10:15 - 11:45 Digital
  • Mittwoch 15.12. 10:15 - 11:45 Digital
  • Mittwoch 12.01. 10:15 - 11:45 Digital
  • Mittwoch 19.01. 10:15 - 11:45 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung dient der Vertiefung Ihrer Kenntnisse des römischen Privatrechts und dem Erlernen der Technik des Verfassens einer Exegese. Zur Vorbereitung auf die Stunden ist es notwendig, die dogmatischen Grundlagen durch das Studium der jeweiligen Kapitel im Lehrbuch BENKE/MEISSEL, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. 2018, bzw. BENKE/MEISSEL, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 9. Aufl. 2019, selbstständig zu erarbeiten (die Seitenangaben im Programm beziehen sich auf diese ÜB).
Die zur Vorbereitung bekannt gegebenen Texte werden HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Aufl. 2021, bzw. HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 8. Aufl. 2021, entnommen (die Nummern im Programm beziehen sich auf diese Cases).

Die Lehrveranstaltung ist als online-Kurs konzipiert. In jeder Einheit wird Ihnen ein Text als Aufgabe bereitgestellt, welche innerhalb von 30min bearbeitet und wieder auf Moodle hochgeladen werden muss. Hierdurch sollen Sie den Stoff wiederholen, das eigenständige Verfassen von Exegesen üben und auch bereits mit der technischen Durchführung der Klausuren (bzw. ggf. digital durchgeführten schriftlichen Prüfungen) vertraut werden. Es erfolgt keine inhaltliche Beurteilung dieser Lösungen, sondern Sie kontrollieren Ihre Ergebnisse selbstständig aufgrund der nachfolgenden Besprechungen. Ihre Anwesenheit wird ausschließlich anhand der Abgaben kontrolliert, doch ist es aufgrund der erforderlichen Mitarbeit sowie für Ihren Lernfortschritt ratsam, an den Besprechungen aktiv teilzunehmen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Ihre Note ergibt sich aus dem Durchschnitt Ihrer beiden Klausurnoten sowie der Regelmäßigkeit Ihrer Mitarbeit und Anwesenheit.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den Erwerb eines positiven Zeugnisses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. positiver Schnitt aus zwei Klausuren: Ihre Benotung erfolgt anhand von zwei Klausuren. Sie können jeweils wählen, ob Sie die erste Klausur zum Schuldrecht oder zum Sachenrecht bzw. die zweite Klausur zum Schuldrecht oder zum Sachenrecht zur Beurteilung abgeben. Möglich sind daher folgende Kombinationen von zwei Klausuren, zwischen welchen Sie bei vier Terminen – es wird in jedem Monat jeweils ein Klausurtermin angeboten – wählen können:
a. eine erste Klausur zum Sachenrecht und eine zweite Klausur zum Sachenrecht;
b. eine erste Klausur zum Schuldrecht und eine zweite Klausur zum Schuldrecht;
c. eine erste Klausur zum Schuldrecht und eine zweite Klausur zum Sachenrecht;
d. eine erste Klausur zum Sachenrecht und eine zweite Klausur zum Schuldrecht.
Nicht möglich sind jedoch zwei erste oder zwei zweite Klausuren.
Der Notendurchschnitt aus den beiden Klausuren muss eindeutig positiv sein (dh ein Genügend neben einem Nichtgenügend reicht nicht für eine positive Beurteilung aus).
Ich weise auf die Verwendung der Plagiatsprüfungssoftware Turnitin hin.

2. mündliche Mitarbeit: Aktive Mitarbeit aller Teilnehmer*innen wird erwartet. Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, welche nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei (positiven) Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen. Wer acht Mitarbeitsplus erreicht, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist.

3. Abgabe der schriftlichen Exegesen als „Anwesenheit“: Wie oben beschrieben werden Ihnen wöchentlich in Moodle Texte als „Aufgabe“ bekannt gegeben werden. Laden Sie die Exegese dazu zeitgerecht hoch, so haben Sie Ihre Anwesenheitspflicht erfüllt. Maximal zwei Abwesenheiten/Nichtabgaben pro Semester werden toleriert. Ärztliche Atteste sind nicht erforderlich (und nicht erwünscht).

Prüfungsstoff

Römisches Sachen- und Schuldrecht

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Schuldrecht (9. Aufl. 2019)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia (8. Aufl. 2021)

Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Sachenrecht (11. Aufl. 2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (12. Aufl. 2021)

Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11