Universität Wien

030335 KU Der Künstler im Privat- und Strafrecht I (2021W)

Bildende Kunst

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
VOR-ORT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 22.10. 14:00 - 17:45 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 29.10. 14:00 - 17:45 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 05.11. 14:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

AUSSCHLIESSLICH VOR-ORT-LEHRE BZW. VOR-ORT-STUDIEREN MÖGLICH!

INHALT:
Darstellung und Vertiefung von zivil- und strafrechtlich relevanten Themen im Bereich der bildenden Kunst.
- Kunstvertragsrecht – Vertragsinhalte und Streitfälle
- Rechtsfragen der Kunstfälschung
- Kunstobjekte als Tatobjekte: Diebstahl, Artnapping, Sachbeschädigung und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsstreitigkeiten um den Nachlass berühmter Künstler

METHODE:
Fallbezogener Vortrag, unterstützt durch Power-Point-Präsentation.
Teilnehmeraktive Gestaltung.
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht.
Ausschließlich Vor-Ort-Lehre bzw. Vor-Ort-Studieren möglich!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

AUSSCHLIESSLICH VOR-ORT-LEHRE BZW. VOR-ORT-STUDIEREN MÖGLICH!

1. regelmäßige Anwesenheit (ausschließlich Vor-Ort-Lehre bzw. Vor-Ort-Studieren möglich!)
2. zwei Kurztests
3. ev. Kurzreferat

Neben der im vorigen Punkt (1. - 3.) genannten Leistungskontrolle besteht die Möglichkeit, kurze Referate zu den Themen der Lehrveranstaltung zu halten, vor allem zu Gerichtsentscheidungen. Dies empfiehlt sich vor allem für Teilnehmer, die Terminschwierigkeiten befürchten und daher ev. keine ausreichende regelmäßige Anwesenheit aufweisen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

1. regelmäßige Anwesenheit (bei 4 von 6 Anwesenheitskontrollen)
2. Mindestens ein positiv bestandener Kurztest

Im Einzelfall Substitution der Anforderung gem. Pkt 1. durch ein Kurzreferat.
Ausschließlich Vor-Ort-Lehre bzw. Vor-Ort-Studieren möglich!

Prüfungsstoff

Bei den beiden Kurztests ist ausschließlich der zuvor durchgenommene Stoff relevant, anhand dessen - ohne Zuhilfenahme von Unterlagen - entweder ein kurzer Fall zu lösen oder ein Text auf Fehler zu durchsuchen ist.

Literatur

Die Folien werden nach den jeweiligen Einheiten auf moodle gestellt.
Korinek/Potz/Bammer/Wieshaider: Kulturrecht im Überblick.
www.ris.bka.gv.at

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27