030338 KU Aktuelle Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in vergeichender Perspektive: (2020W)
Kopftuchverbote und Recht auf ein Existenzminimum
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Mo 05.10.2020 23:59
- Abmeldung bis Di 13.10.2020 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Falls der Kurs nicht im Präsenzformat stattfinden kann, wird er online abgehalten werden.
- Dienstag 13.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 20.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 22.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 27.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 29.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 03.11. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Dieser Kurs behandelt zwei aktuelle verfassungsrechtliche Themen aus rechtsvergleichender Perspektive: verfassungsrechtliche Ansprüche auf ein Existenzminimum und die Zulässigkeit von Kopftuchverboten im öffentlichen Raum. Ausgangspunkt ist die österreichische Rechtslage bzw. die Rechtsprechung des VfGH. Der vergleichende Fokus liegt auf dem deutschen und dem schweizerischen Verfassungsrecht und dem gemeinsamen menschenrechtlichen Rahmen der EMRK. Dabei werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen erarbeitet, nach Gründen und Ursachen gefragt und der Frage nachgegangen, inwiefern verfassungsrechtliche Lösungen in anderen Ländern auf Österreich übertragbar sind.Der Kurs hat zwei Ziele. Erstens soll durch die rechtsvergleichende Perspektive ein besseres Verständnis aktueller verfassungsrechtlicher Probleme erreicht werden. Der vergleichende Blickwinkel soll zugleich dazu beitragen, das Bewusstsein für die charakteristischen Merkmale des österreichischen Verfassungsrechts zu schärfen. Zweitens soll die Methode der funktionalen Rechtsvergleichung im Verfassungsrecht erlernt bzw. vertieft werden (Ziele des Rechtsvergleichs, Berücksichtigung von Kontext und Rechtskultur, Material- und Literaturbeschaffung). Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass Rechtsvergleich im öffentlichen Recht auch in der Rechtspraxis eine immer wichtigere Fertigkeit darstellt.Basiswissen im Verfassungsrecht ist erwünscht aber nicht notwendig.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Bewertung besteht aus zwei Teilen. Erstens der Mitarbeit, insbesondere die Lektüre der Fälle und die aktive Teilnahme an der Diskussion. Zweitens die Teilnahme an einem 2-stündigen „Open Book Exam“ in der letzten Kurseinheit oder das Verfassen einer Hausarbeit in Form einer vergleichenden Kurzanalyse (ca. 2500 Wörter). Den Studierenden steht es offen, zwischen Hausarbeit und Klausur zu wählen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Note setzt sich zu 50% aus der Mitarbeit und zu 50% aus Klausur bzw. Hausarbeit zusammen.
Prüfungsstoff
Literatur
Grundlage des Kurses sind ausgewählte Entscheidungen des VfGH, des deutschen Bundesverfassungsgerichts, des Schweizerischen Bundesgerichts und des EGMR.Urteile und Hintergrundliteratur werden über Moodle zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15