Universität Wien

030342 PF STEOP: Pflichtübung aus Rechts- und Verfassungsgeschichte (2017S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 180 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 09.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 16.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 23.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 30.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 06.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 27.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 04.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 11.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 18.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 01.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 08.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 22.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Pflichtübung ist zum einen Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP), zum anderen bereitet sie auch auf die mündliche Modulprüfung aus "Rechts- und Verfassungsgeschichte" vor. Anhand von Quellen werden Schwerpunkte des Stoffes besprochen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Pflichtübung nur ca. 50 % des Stoffes der Modulprüfung behandelt werden (v.a. die verfassungsgeschichtlichen Teile), der Rest ist im Rahmen einer anderen Pflichtübung (optimal in einer Pflichtübung zur Privatrechtsgeschichte) oder eigenständig zu erlernen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es finden zwei Klausuren à 90 Minuten statt, bei der jeweils 250 Punkte erworben werden können. Für jede mündliche Mitarbeit können weitere 10 Punkte erworben werden.
Wer an mindestens einer Klausur teilgenommen aber insgesamt zu wenige Punkte für eine positive Note hat, hat das Recht, an der Ersatzklausur teilzunehmen. Diese dauert 180 Minuten und es können dabei 500 Punkte erworben werden, doch verfallen alle Punkte aus den beiden regulären Klausuren (nicht jedoch die Punkte aus der Mitarbeit).
Bei den Klausuren dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden; ausgenommen sind Wörterbücher für solche Studierende, deren Muttersprache nicht deutsch ist. Die Inanspruchnahme dieses Hilfsmittels ist vor Klausurbeginn bekannt zu geben.
Im Falle von Unterschleif ("Schummeln") wird die gesamte PÜ nicht bewertet, jedoch ein entsprechender Vermerk im Sammelzeugnis eingetragen, der das ganze Studium über sichtbar ist.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

310 Punkte = genügend (4)
390 Punkte= befriedigend (3)
470 Punkte = gut(2)
530 Punkte = sehr gut (1)

Prüfungsstoff

Auf der moodle-Plattform wird angegeben, welche Kapitel zu jeder Übungseinheit vorzubereiten sind.

Literatur

Die Quellen sind enthalten in: Th. Olechowski, Rechtsgeschichte. Materialien und Übersichten, 7. Aufl., Wien 2015. Alternativ dazu kann auch die "QUESA"-Quellensammlung, 3. Aufl. Wien 2016, verwendet werden.

Der Stoff kann alternativ erlernt werden nach:
Th. Olechowski, Rechtsgeschichte. Einführung in die historischen Grundlagen des Rechts, 4. Aufl., Wien 2016
ODER
Arbeitsgemeinschaft Österreichische Rechtsgeschichte (Hg.), Rechts- und Verfassungsgeschichte, 4. Aufl., Wien 2016

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15