Universität Wien

030342 SE Seminar aus öffentlichem Recht (2025S)

"Der Führer schützt das Recht". Verfassung im Nationalsozialismus

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 13.03. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 30.04. 10:30 - 12:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 26.05. 09:00 - 19:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Dienstag 27.05. 08:00 - 16:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt:
Gegenwärtig erleben autoritäre Strukturen weltweit eine Renaissance. Vor diesem Hintergrund unternimmt es das Seminar, Begriff und Gehalt einer Verfassung auszuleuchten, von der wir uns einig sind, dass sie Abscheu verdient, über die wir jedoch wenig Konkretes wissen: Kannte der Nationalsozialismus so etwas wie eine Verfassung, und wenn ja, wie sah diese aus? Welche Leitideen standen hinter dem national¬sozialistischen System, und wie positionierte es sich zu den Grundprinzipien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Bundesstaatlichkeit, auf denen die modernen Verfassungen fußen?

Ziele:
Vertiefung methodischer Kenntnisse; Entwicklung kritischen Denkens; Stärkung der Fähigkeit zu mündlicher Präsentation und schriftlicher Bearbeitung komplexer juristischer Fragestellungen.

Methode:
Interaktiv und sokratisch. Mündliche Präsentation und gemeinsame Diskussion der Themen, schriftliche Seminararbeit.

Themenvorschläge:
— Der Verfassungsbegriff im Nationalsozialismus
— Die Grundprinzipien der nationalsozialistischen Verfassung
— Das Führerprinzip
— Wahlen und Abstimmungen
— Die Stellung der Länder im Dritten Reich
— Der nationalsozialistische Rechtsstaat
— Die Organisation der Verwaltungsbehörden
— Die Stellung der Gerichte
— Die Selbstverwaltung
— Gleichheit im Nationalsozialismus
— Die Rechtsstellung der Person
— Die Machtübernahme des Nationalsozialismus
— Die verfassungsrechtliche Durchführung des „Anschlusses“ Österreichs
— Die Stellung Österreichs im Deutschen Reich

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Alle Beiträge werden bewertet, alle Hilfsmittel sind erlaubt. Die Verwendung von Hilfsmitteln, namentlich von KI-Tools, muss jedoch ausgewiesen werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

— Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
— Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout oder Folien
— Anwesenheit während des gesamten Seminars
— Rohfassung der Seminararbeit für alle Teilnehmenden bis 19. Mai 2025
— Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis 31. Juli 2025
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Prüfungsstoff

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Literatur

Ernst Rudolf Huber, Das Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches, 2. Auflage 1939
Horst Dreier/Walter Pauly, Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, VVDStRL 60 (2001), 9–147
Weitere Texte werden bereitgestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 11.02.2025 09:25