030352 VO Völkerrecht II (2014S)
(Kernbereiche des materiellen Völkerrechts)
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Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 11.03. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.03. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.03. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 01.04. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.04. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 06.05. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.05. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.05. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 27.05. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 03.06. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.06. 10:15 - 11:45 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Grundzüge des Recht der Internationalen Organisationen, Grundregeln der zwischenstaatlichen Beziehungen, Humanitäres Völkerrecht, Das völkerrechtliche Unrecht und seine Folgen, Organe des völkerrechtlichen Verkehrs, Der internationale Status Österreichs seit 1918, Internationales Strafrecht und Menschenrechte
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für ERASMUS-Studentinnen und Studierende anderer Fakultäten besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Prüfung. Genauer Termin wird in der zweiten Hälfte der Vorlesung vereinbart.
Nach § 32 des Studienplans sind Studierende berechtigt, "ergänzend zu den vorgeschriebenen Prüfungen Lehrveranstaltungsprüfungen über Vorlesungen abzulegen. Der Arbeitsaufwand für derartige Lehrveranstaltungsprüfungen beträgt das Eineinhalbfache der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Stundenzahl. Halbe Punkte sind aufzurunden."Für die Absolvierung einer Lehrveranstaltungsprüfung über diese Vorlesung stehen Studierenden daher 5 ECTS zu.
Nach § 32 des Studienplans sind Studierende berechtigt, "ergänzend zu den vorgeschriebenen Prüfungen Lehrveranstaltungsprüfungen über Vorlesungen abzulegen. Der Arbeitsaufwand für derartige Lehrveranstaltungsprüfungen beträgt das Eineinhalbfache der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Stundenzahl. Halbe Punkte sind aufzurunden."Für die Absolvierung einer Lehrveranstaltungsprüfung über diese Vorlesung stehen Studierenden daher 5 ECTS zu.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vermittlung von Grundkenntnissen (vor allem der Arbeit mit den Quellen) im Bereich des Völkerrechts, dessen Beziehungen zum inner-staatlichen Recht sowie dessen Bedeutung in den internationalen Beziehungen. Vorlesung mit Ausgabe von Unterlagen, Gelegenheit für Fragen und Diskussion.
Prüfungsstoff
Vortrag und Diskussion.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15