030352 VO Völkerrecht II (2015S)
(Kernbereiche des materiellen Völkerrechts)
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Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Mittwoch
11.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
18.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
25.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
15.04.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
29.04.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
06.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
13.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
20.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
27.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
03.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
10.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
17.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
23.06.
11:30 - 13:00
Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Grundzüge des Recht der Internationalen Organisationen, Grundregeln der zwischenstaatlichen Beziehungen, Humanitäres Völkerrecht, Das völkerrechtliche Unrecht und seine Folgen, Organe des völkerrechtlichen Verkehrs, Der internationale Status Österreichs seit 1918, Internationales Strafrecht und Menschenrechte
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für ERASMUS-Studentinnen und Studierende anderer Fakultäten besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Prüfung. Genauer Termin wird in der zweiten Hälfte der Vorlesung vereinbart.
Nach § 32 des Studienplans sind Studierende berechtigt, "ergänzend zu den vorgeschriebenen Prüfungen Lehrveranstaltungsprüfungen über Vorlesungen abzulegen. Der Arbeitsaufwand für derartige Lehrveranstaltungsprüfungen beträgt das Eineinhalbfache der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Stundenzahl. Halbe Punkte sind aufzurunden."Für die Absolvierung einer Lehrveranstaltungsprüfung über diese Vorlesung stehen Studierenden daher 5 ECTS zu.
Nach § 32 des Studienplans sind Studierende berechtigt, "ergänzend zu den vorgeschriebenen Prüfungen Lehrveranstaltungsprüfungen über Vorlesungen abzulegen. Der Arbeitsaufwand für derartige Lehrveranstaltungsprüfungen beträgt das Eineinhalbfache der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Stundenzahl. Halbe Punkte sind aufzurunden."Für die Absolvierung einer Lehrveranstaltungsprüfung über diese Vorlesung stehen Studierenden daher 5 ECTS zu.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vermittlung von Grundkenntnissen (vor allem der Arbeit mit den Quellen) im Bereich des Völkerrechts, dessen Beziehungen zum inner-staatlichen Recht sowie dessen Bedeutung in den internationalen Beziehungen. Vorlesung mit Ausgabe von Unterlagen, Gelegenheit für Fragen und Diskussion.
Prüfungsstoff
Vortrag und Diskussion.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15