Universität Wien

030355 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2024W)

Vorbereitung auf die FÜM III (Jänner)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mi 04.12.2024 09:00 - 10:00 (Vorbesprechung)
Mi 11.12.2024 09:00 - 13:00 (1. Klausur)
Mi 18.12.2024 10:30 - 14:00 und 15:30 - 19:00 (Besprechung 1. Klausur)
Mi 15.01.2025 09:00 - 13:00 (2. Klausur)
Mi 22.01.2025 11:00 - 14:30 und 15:30 - 19:00 (Besprechung 2. Klausur)

  • Mittwoch 11.12. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 18.12. 10:30 - 14:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 18.12. 15:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 15.01. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 22.01. 11:00 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 22.01. 15:30 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zur Vorbereitung auf die FÜM III (Jänner 2025) soll anhand von zwei schriftlichen vierstündigen Klausuren die Prüfungssituation simuliert werden. In den Klausurbesprechungen gehen wir auf häufige Fehler ein und trainieren die strukturierte Falllösung. Die Klausurbesprechungen erfolgen in zwei Gruppen. Die Gruppeneinteilung wird in der Vorbesprechung bekanntgegeben.
Ziele: Förderung der Fähigkeit, eine eigene öffentlich-rechtliche Falllösung problembezogen und effizient zu konzipieren; stringenter Aufbau der Lösung; Reproduktion des erworbenen Wissens aus den Stoffgebieten zur FÜM III auf konkrete Fälle.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ bzw ergänzend RIS-Ausdrücke).
Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Bei Absolvierung einer positiven Klausur wird ein positiver Vermerkt (+) ins Sammelzeugnis eingetragen.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.

Prüfungsstoff

Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III (Jännertermin), die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_staatsrecht/Stoeger/Stoffabgrenzung/Stoffabgrenzung_FUEM_III_Juni_2024.pdf einsehen können.

Beachten Sie bitte die Empfehlungen zur Prüfungsvorbereitung: https://staatsrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_staatsrecht/Stoeger/Anhang/Empfehlungen_des_Instituts_zur_Pruefungsvorbereitung-2024.pdf
Insbesondere wird die Lösung ehemaliger FÜM III-Fälle im Eigenstudium empfohlen, etwa unter: https://staatsrecht.univie.ac.at/team/stoeger-karl/bisherige-fuem-iii/

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 23.07.2024 14:45