030355 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2025S)
Vorbereitung auf die FÜM III
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 06.03.2025 00:01 bis So 16.03.2025 23:59
- Abmeldung bis Di 18.03.2025 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 18.03. 10:00 - 11:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Dienstag 25.03. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 31.03. 12:30 - 16:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 31.03. 16:30 - 20:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 01.04. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 08.04. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 28.04. 12:30 - 16:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 28.04. 16:30 - 20:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.04. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ bzw ergänzend RIS-Ausdrücke).
Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ bzw ergänzend RIS-Ausdrücke).
Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bei Absolvierung einer positiven Klausur wird ein positiver Vermerkt (+) ins Sammelzeugnis eingetragen.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Prüfungsstoff
Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III (Apriltermin), die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/fremuth-michael-lysander/fuem-iii/ einsehen können.Beachten Sie bitte die Empfehlungen zur Prüfungsvorbereitung: https://staatsrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_staatsrecht/Fremuth/Empfehlungen_des_Instituts_zur_Pruefungsvorbereitung-10_2024_bereinigt.pdfInsbesondere wird die Lösung ehemaliger FÜM III-Fälle im Eigenstudium empfohlen, etwa unter: https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/fremuth-michael-lysander/fuem-iii/fuem-iii-fall-loesungsskizze/
Literatur
Die empfohlene Literatur finden Sie hier unter
https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/fremuth-michael-lysander/fuem-iii/
https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/fremuth-michael-lysander/fuem-iii/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 17.03.2025 11:05
Ziele: Förderung der Fähigkeit, eine eigene öffentlich-rechtliche Falllösung problembezogen und effizient zu konzipieren; stringenter Aufbau der Lösung; Reproduktion des erworbenen Wissens aus den Stoffgebieten zur FÜM III auf konkrete Fälle.