Universität Wien

030355 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2025S)

Vorbereitung auf die FÜM III

4.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 18.03. 10:00 - 11:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
  • Dienstag 25.03. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 31.03. 12:30 - 16:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 31.03. 16:30 - 20:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 01.04. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Dienstag 08.04. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 28.04. 12:30 - 16:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 28.04. 16:30 - 20:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 29.04. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zur Vorbereitung auf die FÜM III (April 2025) soll anhand von zwei schriftlichen vierstündigen Klausuren die Prüfungssituation simuliert werden. In den Klausurbesprechungen gehen wir auf häufige Fehler ein und trainieren die strukturierte Falllösung. Die Klausurbesprechungen erfolgen in zwei Gruppen. Die Gruppeneinteilung wird in der Vorbesprechung bekanntgegeben.
Ziele: Förderung der Fähigkeit, eine eigene öffentlich-rechtliche Falllösung problembezogen und effizient zu konzipieren; stringenter Aufbau der Lösung; Reproduktion des erworbenen Wissens aus den Stoffgebieten zur FÜM III auf konkrete Fälle.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ bzw ergänzend RIS-Ausdrücke).
Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Bei Absolvierung einer positiven Klausur wird ein positiver Vermerkt (+) ins Sammelzeugnis eingetragen.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.

Prüfungsstoff

Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III (Apriltermin), die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/fremuth-michael-lysander/fuem-iii/ einsehen können.

Beachten Sie bitte die Empfehlungen zur Prüfungsvorbereitung: https://staatsrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_staatsrecht/Fremuth/Empfehlungen_des_Instituts_zur_Pruefungsvorbereitung-10_2024_bereinigt.pdf

Insbesondere wird die Lösung ehemaliger FÜM III-Fälle im Eigenstudium empfohlen, etwa unter: https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/fremuth-michael-lysander/fuem-iii/fuem-iii-fall-loesungsskizze/

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 17.03.2025 11:05