Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030358 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2025S)

Vorbereitung auf die FÜM III

4.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 02.09. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 11.09. 10:00 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 12.09. 10:00 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 12.09. 15:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 15.09. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 25.09. 10:00 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 26.09. 10:00 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 26.09. 15:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zur Vorbereitung auf die FÜM III wird die Prüfungssituation anhand von zwei schriftlichen vierstündigen Klausurenfällen simuliert. In den Klausurbesprechungen gehen wir auf häufige Fehler ein und trainieren die strukturierte Falllösung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren.

Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ bzw ergänzend RIS-Ausdrücke).
Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.

Bitte beachten Sie auch die diesbezüglichen Hinweise des Instituts unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Ab einer positiv absolvierten Klausur erfolgt ein positiver Vermerk (+) im Sammelzeugnis.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).

Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.

Prüfungsstoff

Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III, die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/ einsehen können.

Literatur

Hinweise auf die für die FÜM III im Oktober 2025 relevante Literatur finden Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/eisenberger-iris/.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 12.02.2025 12:25