Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030358 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2025S)
Vorbereitung auf die FÜM III
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.08.2025 00:01 bis Mi 27.08.2025 23:59
- Abmeldung bis Mo 01.09.2025 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Montag 01.09. 10:00 - 11:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.09. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 11.09. 10:00 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 12.09. 10:00 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 12.09. 15:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 15.09. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 25.09. 10:00 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 26.09. 10:00 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 26.09. 15:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zur Vorbereitung auf die FÜM III wird die Prüfungssituation anhand von zwei schriftlichen vierstündigen Klausurenfällen simuliert. In den Klausurbesprechungen gehen wir auf häufige Fehler ein und trainieren die strukturierte Falllösung.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren.Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ bzw ergänzend RIS-Ausdrücke).
Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.Bitte beachten Sie auch die diesbezüglichen Hinweise des Instituts unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/.
Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.Bitte beachten Sie auch die diesbezüglichen Hinweise des Instituts unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ab einer positiv absolvierten Klausur erfolgt ein positiver Vermerk (+) im Sammelzeugnis.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Prüfungsstoff
Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III, die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/ einsehen können.
Literatur
Hinweise auf die für die FÜM III im Oktober 2025 relevante Literatur finden Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/eisenberger-iris/.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 12.02.2025 12:25