Universität Wien

030362 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2017W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

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Klausurtermine (in der regulären Übungszeit):
1. Klausur: 12. Dezember 2017 (HS ReWi Schenkenstraße 8-10)
2. Klausur: 16. Jänner 2018 (Juridicum, U12)

Dienstag 07.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag 14.11. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 21.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag 28.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag 05.12. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 12.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag 09.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag 16.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Stoff beschränkt sich auf den Allgemeinen Teil I des Strafrechts (AT I) und den Besonderen Teil (BT), insbesondere den BT I. Es werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte bereiten Sie sich daher entsprechend auf die jeweiligen Einheiten vor und nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es werden zwei Klausuren angeboten, wobei die Klausur mit der höheren Punkteanzahl zur Beurteilung herangezogen wird. Durch Mitarbeit können bis zu fünf Punkte erworben werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen: Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 10,5 (von 20) Punkte und durch Mitarbeit mindestens zwei (von fünf) Punkte erreichen. Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Beurteilungsmaßstab: Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können Sie 25 Punkte erreichen. Durch eine Klausur können Sie 20 Punkte erreichen. Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Mit begleitender Mitarbeit können Sie bis zu fünf Punkte erwerben. Pro Übungseinheit kann max. ein Punkt durch Mitarbeit erworben werden. Limit für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung sind 12,5 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen.

Prüfungsstoff

Literatur

Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15