Universität Wien

030368 SE Seminar aus Europarecht (2017S)

Brexit . Form, Rahmen, Perspektiven

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 14.03. 10:30 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 31.05. 08:00 - 14:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Donnerstag 01.06. 08:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Brexit stellt die erstmalige Inanspruchnahme der mit dem Lissabonvertrag neu geschaffenen Austrittsklausel des Art. 50 EUV dar. Nicht nur theoretisch, sondern faktisch beendete das Votum der Briten im Juni 2016, von dieser Austrittsmöglichkeit Gebrauch zu machen, die Im EUV nach wie vor verankerte Fiktion von Europa als immer engerer Union der Völker. Im Detail sind die Rahmenbedingungen des Austritts aber durchaus unklar. Dies betrifft sowohl die formellen Schritte für den Austritt selbst als auch Art und Inhalt der Neuregelung der Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien.
Das vorliegende Seminar spürt den Rahmenbedingungen des Brexit, seinen Hintergründen, Rahmenbedingungen und den sich daraus ergebenden heterogenen Implikationen für das europäische Rechtsgefüge nach. Welche Möglichkeiten bietet Art. 50, welche Grenzen setzt er? Welche Perspektiven bestehen für das Verhältnis zwischen dem austretenden Staat und der EU, sowohl nach dem Austritt, als auch schon im Austrittsprozess selbst? Was können wir aus dem Brexit für die Zukunft der EU lernen?

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Das Seminar umfasst eine schriftliche Seminararbeit sowie einen mündlichen Vortrag mit anschließender Diskussion.

Die Seminararbeit soll einen Umfang von mind. 40.000 bis max. 60.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen; entspricht rund 20-24 Seiten) aufweisen und dem Üblichen entsprechend formatiert sein (z.B. Schriftgröße 12 im Text, 1.5-zeilig etc.). Von der Zeichenvorgabe ausgenommen sind Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis. Auf dem Deckblatt sind Name und Matrikelnummer anzugeben. Die wissenschaftlichen Gepflogenheiten bei der Auswertung und beim Nachweis von Literatur und Rechtsprechung sind zu beachten. Hinweise für die Erstellung der Seminararbeit werden in der Vorbereitungsveranstaltung ausgegeben. Abgabe digital per E-Mail (noy.brock@univie.ac.at) als mit Ihrem Namen benannte Word-Datei.

Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Teil beträgt 6 Wochen ab Vorbesprechung (Themenausgabe). Abgabe ist daher (spätestens) am 3.5.2017, 12 Uhr.

Der Seminarvortrag soll 20 Minuten dauern. Er soll keine umfassende Wiedergabe der schriftlichen Arbeit unternehmen, sondern die wesentlichen Ergebnisse/Thesen, aufgearbeitet für die Diskussion und erweitert um das Feedback zur schriftlichen Arbeit, aufbereiten. Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (1 Seite) ist auszugeben. Im Anschluss gemeinsame Diskussion der zusammengehörenden Themen (rund 20 Minuten je Thema).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus
• 50 % Erarbeitung des eigenen Themas: schriftliche Ausarbeitung, Handout und Referat
• sowie weitere 50% Vorbereitung, Verstehen und Beitrag des gesamten Themenspektrums: Stimulation und Leitung der Diskussion zum eigenen Vortrag sowie Vorbereitung und Teilnahme an der Diskussion der Beiträge der KollegInnen

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15