030368 SE Seminar aus Europarecht - Kollektiver Rechtsschutz (2019S)
Für DiplomandInnen und DissertantInnen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.02.2019 00:01 bis Mo 04.03.2019 23:59
- Abmeldung bis Mi 13.03.2019 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.03. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
- Mittwoch 12.06. 09:00 - 19:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Mittwoch 19.06. 09:00 - 19:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Anlass des Seminars ist der Vorschlag Kom(2018) 184 der Kommission für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher. Der kollektive Rechtsschutz ist angesichts der unterschiedlichen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten eine Dauerbaustelle des Unionsrechts und auch das österreichische Recht zeichnet sich diesbezüglich nicht durch eine Vorreiterrolle aus. Das Seminar spürt den aktuellen Trends auf der europäischen Ebene und einzelnen Mitgliedstaaten der Union in den unterschiedlichen betroffenen Rechtsbereichen nach.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Das Seminar umfasst eine schriftliche Seminararbeit sowie einen mündlichen Vortrag mit anschließender Diskussion.Die Seminararbeit soll einen Umfang von mindestens 50.000 (studienrechtlich zulässige Untergrenze für Diplomarbeiten) bis maximal 65.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen; entspricht rund 22-26 Seiten netto) aufweisen und dem Üblichen entsprechend formatiert sein (z.B. Schriftgröße 12 im Text, 1.5-zeilig etc.). Von der Zeichenvorgabe ausgenommen sind Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis. Auf dem Deckblatt sind Name und Matrikelnummer anzugeben. Die wissenschaftlichen Gepflogenheiten bei der Auswertung und beim Nachweis von Literatur und Rechtsprechung sind zu beachten.Hinweise für die formale Erstellung der Seminararbeit werden in der Vorbereitungsveranstaltung ausgegeben. Die inhaltlichen Hinweise in den Fußnoten beim jeweiligen Thema verstehen sich lediglich als möglicher Einstieg und erstes, nicht bindendes Brainstorming.Die inhaltliche Bearbeitung sollte dem herkömmlichen Seminararbeits- bzw. Aufsatzstil folgen. Achten sie daher auf einen logischen Aufbau und eine klare Gliederung (va: beginnen Sie mit einer Klarstellung der Forschungsfrage: Was wollen Sie herausfinden und warum? Kommen Sie im Fazit auf die Beantwortung der Frage zurück.).Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Teil beträgt 8 Wochen ab Vorbesprechung (Themenausgabe). Abgabe ist daher (spätestens) am 7. 5.2019, 12 Uhr. Die Themenausgabe ist verbindlich. Eine Abmeldung vom Seminar ist bis längstens eine Woche nach Ausgabe des Themas möglich. Bei späterer Abmeldung bzw. Nichterfüllung der Leistungsanforderungen erfolgt eine negative Beurteilung.Die Abgabe erfolgt digital per E-Mail (maria.anna.berlakovich@univie.ac.at) als mit Ihrem Namen benannte Word-Datei und zusätzlich als PDF. Achtung: Die abgegebene Schriftfassung ist endgültig, nachträgliche (auch formale) Änderungen sind nicht mehr möglich. Zur schriftlichen Arbeit wird ein Feedback gegeben, das der Verbesserung des mündlichen Vortrags dient. Nehmen Sie die schriftliche Ausarbeitung ernst und klären Sie offene Fragen so rasch wie möglich durch Rückfrage (in den Sprechstunden) auf. Beachten Sie auch, dass vor der Abgabefrist keine Entwürfe oder Vorabfassungen gelesen werden! Sie sind aber eingeladen, während der Bearbeitungsfrist den Stand ihrer Arbeiten und offene Fragen jederzeit in der Sprechstunde zu diskutieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Der Seminarvortrag soll 20 Minuten dauern. Er soll keine umfassende Wiedergabe der schriftlichen Arbeit unternehmen, sondern die wesentlichen Ergebnisse/Thesen, aufgearbeitet für die Diskussion und erweitert um das Feedback zur schriftlichen Arbeit, aufbereiten. Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (1 Seite) ist auszugeben. Im Anschluss gemeinsame Diskussion der zusammengehörenden Themen (rund 20 Minuten je Thema).
Der Seminarvortrag soll 20 Minuten dauern. Er soll keine umfassende Wiedergabe der schriftlichen Arbeit unternehmen, sondern die wesentlichen Ergebnisse/Thesen, aufgearbeitet für die Diskussion und erweitert um das Feedback zur schriftlichen Arbeit, aufbereiten. Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (1 Seite) ist auszugeben. Im Anschluss gemeinsame Diskussion der zusammengehörenden Themen (rund 20 Minuten je Thema).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die im Rahmen des Feedbacks bekanntgegebene Note ist die endgültige Note für die schriftliche Komponente des Seminars (50%, s. unten). Soll die Arbeit als Diplomarbeit eingereicht werden, so ist eine einmalige Verbesserung und Neueinreichung der Schriftfassung nach Abschluss des Seminars möglich. Das schriftliche Feedback und die mündlichen Diskussionen sollten in der Endfassung volle Berücksichtigung finden.Im Rahmen des Seminars können daher zwei selbständige Leistungsnachweise erworben werden.
• Es ist dies erstens ein Seminarschein, basierend auf der Note der vorläufigen Bewertung der schriftlichen Arbeit sowie der Note des mündlichen Vortrags im Verhältnis 50:50. Beide Teile müssen positiv sein, andernfalls ist die Seminarnote jedenfalls negativ. Dies gilt auch für Personen (z.B. Dissertanten), die keine Diplomarbeit einreichen wollen. Ergebnisse mit Kommastellen werden abgerundet (Beispiel: schriftl. 2, mündl. 1 = 3 / 2 = 1,5; Gesamtnote 1).
• Zweitens kann dem Abschluss des Seminars nachfolgend und zusätzlich die (verbesserte) Seminararbeit als Diplomarbeit eingereicht werden. Die Benotung der Seminararbeit ist gegenüber dem Seminar selbständig und basiert nur auf der schriftlichen Leistung. Insbesondere ist es daher möglich, die Benotung der endgültigen Diplomarbeit gegenüber der vorläufigen Bewertung der schriftlichen Erstfassung im Rahmen des Seminars zu verbessern.
• Es ist dies erstens ein Seminarschein, basierend auf der Note der vorläufigen Bewertung der schriftlichen Arbeit sowie der Note des mündlichen Vortrags im Verhältnis 50:50. Beide Teile müssen positiv sein, andernfalls ist die Seminarnote jedenfalls negativ. Dies gilt auch für Personen (z.B. Dissertanten), die keine Diplomarbeit einreichen wollen. Ergebnisse mit Kommastellen werden abgerundet (Beispiel: schriftl. 2, mündl. 1 = 3 / 2 = 1,5; Gesamtnote 1).
• Zweitens kann dem Abschluss des Seminars nachfolgend und zusätzlich die (verbesserte) Seminararbeit als Diplomarbeit eingereicht werden. Die Benotung der Seminararbeit ist gegenüber dem Seminar selbständig und basiert nur auf der schriftlichen Leistung. Insbesondere ist es daher möglich, die Benotung der endgültigen Diplomarbeit gegenüber der vorläufigen Bewertung der schriftlichen Erstfassung im Rahmen des Seminars zu verbessern.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15