Universität Wien

030369 VO Gerichtliche Medizin für Juristen I (von II) (2020W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine

Beginn: 09.10.2020, jeweils Freitag von 12:30-14:00 Uhr
Ort: HS des Zentrums für Gerichtsmedizin, Sensengasse 2

Die Lehrveranstaltung kann nach momentanen Stand in Präsenz gehalten werden.

ACHTUNG! Auf Grund der momentanen Lage ist die Höchstteilnehmerzahl auf 50 Studierende beschränkt!

Anmeldung: Online-Anmeldung über MUW ab sofort möglich!

Die Vorlesung ist für Studierende der Rechtswissenschaften und Studierende nicht-medizinischer Fächer ausgerichtet! Nach Auskunft der juridischen Fakultät ist nur mehr einer der beiden Teile (also Teil 1 oder Teil 2) für den Wahlfachkorb anrechenbar! Teil 2 im Sommersemester kann auch besucht werden, ohne Teil 1 absolviert zu haben.

Anmeldung:
ACHTUNG !!! AB SOFORT NEUE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MITBELEGUNG !!!
Studierende der juridischen Fakultät und anderer, nicht medizinischer Fächer müssen sich unbedingt

1. als MitbelegerIn an der MUW anmelden (Fristen siehe Homepage: Mitbelegung - Medizinische Universität Wien:https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/anmeldung-zulassung/mitbelegung/

und müssen sich dann

2. für die Lehrveranstaltung anmelden.

ACHTUNG: Bei Nichtbeachtung (Mitbelegung + Anmeldung) scheinen Sie nicht als Teilnehmer am Computer auf und es kann kein Zeugnis ausgestellt werden! Nur wer 1. an der MUW mitbelegt UND 2. auch bei der LV angemeldet ist kann das Online-Zeugnis erhalten!
Keine persönliche Anmeldung, keine Anmeldung durch Mails an den Vortragenden möglich.

Die Ablegung der jeweiligen Prüfung der beiden Vorlesungen "Gerichtliche Medizin für Juristen 1 oder 2" muss durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ, z.B. StudiendekanIn, der Universität Ihrer Zulassung ("Stammuniversität") im Voraus genehmigt werden (siehe "Ansuchen um Mitbelegung" Seite 2 unten; Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 9 Z 2 Universitätsgesetz 2002 -UG).

Das "Ansuchen um Mitbelegung" muss ausgefüllt und mit dem Studienblatt am zuständigen Dekanat gehen bewilligt werden. Dann ist das Formular und das Studienblatt ausschließlich per E-Mail der Medizinischen Universität zu übermitteln.

Sie müssen an Ihrer Stammuniversität die Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet haben (durch Einzahlung des ÖH-Beitrages und eines allfälligen Studienbeitrages), erst dann ist die Mitbelegung an anderen Universitäten möglich.

Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung an der MedUni Wien absolvieren möchten, für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anrechenbar sind.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

o Voraussetzungen: Bitte melden Sie sich nur dann an, wenn Sie der Vorlesung 90 Minuten ohne Handy folgen möchten und können (es stört - wer ständig online ist und etwas anderes tut, falls Sie das nicht aushalten, bitte nicht in meine Vorlesung kommen).
Aus aktuellem Anlass muss ich leider wieder sagen: Fotografieren / Mit-Filmen / Audio-Aufnahmen der gesamten Vorlesung oder von Teilen davon ist aufgrund der behandelten Inhalte strengstens verboten. Es kursieren Mitschriften, die nur durch Audio-Aufnahmen entstanden sein können. Es ist verboten! Danke.
Sollte trotzdem jemand filmen (z.B. auch die gezeigten Filme filmen, fotografieren etc.), wird der/diejenige von der Vorlesung ausgeschlossen. Sollte eigentlich alles klar sein (Kinderstube + gesetzliche Lage), ist es auch für 99,9999% der Hörerinnen und Hörer. Aber leider nicht für alle.
o Sie sollten an der LV regelmäßig teilnehmen können und auch bereit sein, für die Prüfung zu lernen!

o Gerichtliche Medizin ist angewandte Medizin und dient der Erforschung der naturwissenschaftlichen Grundlagen des Sachbeweises.
Das Aufgabenspektrum umfasst Dienstleistungsaufgaben (Obduktionen, Verletzungsgutachten, Behandlungsfehlergutachten, chemisch-toxikologische Gutachten, spurenkundliche Gutachten (DNA, Vaterschaftsgutachten), Tätigkeit als Sachverständiger vor Gericht, forensische Forschungsaufgaben zur Erhebung von Befunden, deren Beweiswert und deren Validität sowie die Lehre.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Am Ende des Semesters findet an zwei Terminen (die noch bekannt gegeben werden, jeweils am Ende der Vorlesung) die schriftliche Prüfung statt (Fragen und offene schriftliche Antworten).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestens 80%ige Anwesenheit erforderlich, da sonst die Prüfung nicht absolviert werden kann.

Prüfungsstoff

Literatur

Forensische Medizin in Studium und Praxis (Hochmeister/Grassberger/Stimpfl)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 19.01.2021 11:47