030369 VO Gerichtliche Medizin für Juristen I (von II) (2021W)
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VOR-ORT
Diese LV ist für Studierende der Rechtswissenschaften und Studierende nicht-medizinischer Fächer ausgerichtet.Die Zuteilung zu dieser LV erfolgt doppelt:
1. Studierende der juridischen Fakultät müssen sich als MitbelegerIn an der MUW anmelden (Fristen siehe Homepage Mitbelegung Medizinische Universität Wien https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/anmeldung-zulassung/mitbelegung und dann müssen sie sich für die Lehrveranstaltung anmelden. Andernfalls kann kein Zeugnis ausgestellt werden.
Es ist keine persönliche Anmeldung, keine Anmeldung durch Mails an den Vortragenden möglich. Die Ablegung der jeweiligen Prüfung der beiden Vorlesungen "Gerichtliche Medizin für Juristen 1 oder 2" muss durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ, z.B. StudiendekanIn, der Universität Ihrer Zulassung ("Stammuniversität") im Voraus genehmigt werden (siehe "Ansuchen um Mitbelegung" Seite 2 unten; Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 9 Z 2 Universitätsgesetz 2002 UG).
Das "Ansuchen um Mitbelegung" muss ausgefüllt und mit dem Studienblatt am zuständigen Dekanat bewilligt werden. Dann ist das Formular und das Studienblatt ausschliesslich per e-mail der Medizinischen Universität zu übermitteln.
Sie müssen an Ihrer Stammuniversität die Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet haben (durch Einzahlung des ÖH-Beitrages und eines allfälligen Studienbeitrages), erst dann ist die Mitbelegung an anderen Universitäten möglich.
Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung an der MedUni Wien absolvieren möchten, für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anrechenbar sind.
1. Studierende der juridischen Fakultät müssen sich als MitbelegerIn an der MUW anmelden (Fristen siehe Homepage Mitbelegung Medizinische Universität Wien https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/anmeldung-zulassung/mitbelegung und dann müssen sie sich für die Lehrveranstaltung anmelden. Andernfalls kann kein Zeugnis ausgestellt werden.
Es ist keine persönliche Anmeldung, keine Anmeldung durch Mails an den Vortragenden möglich. Die Ablegung der jeweiligen Prüfung der beiden Vorlesungen "Gerichtliche Medizin für Juristen 1 oder 2" muss durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ, z.B. StudiendekanIn, der Universität Ihrer Zulassung ("Stammuniversität") im Voraus genehmigt werden (siehe "Ansuchen um Mitbelegung" Seite 2 unten; Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 9 Z 2 Universitätsgesetz 2002 UG).
Das "Ansuchen um Mitbelegung" muss ausgefüllt und mit dem Studienblatt am zuständigen Dekanat bewilligt werden. Dann ist das Formular und das Studienblatt ausschliesslich per e-mail der Medizinischen Universität zu übermitteln.
Sie müssen an Ihrer Stammuniversität die Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet haben (durch Einzahlung des ÖH-Beitrages und eines allfälligen Studienbeitrages), erst dann ist die Mitbelegung an anderen Universitäten möglich.
Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung an der MedUni Wien absolvieren möchten, für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anrechenbar sind.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
Lehrende
Termine
Freitag, 12:30-14:00, ab dem 8.10.2021 wöchentlich im Hörsaal des Zentrums für Gerichtsmedizin
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Am Ende des Semesters findet an zwei Terminen (die noch bekannt gegeben werden, jeweils am Ende der Vorlesung) die schriftliche Prüfung statt (Fragen und offene schriftliche Antworten).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestens 80%ige Anwesenheit erforderlich, da sonst die Prüfung nicht absolviert werden kann.
Prüfungsstoff
wird in der Übung bekannt gegeben.
Literatur
Forensische Medizin in Studium und Praxis (Hochmeister/Grassberger/Stimpfl)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 17.01.2022 10:27
Aus aktuellem Anlass muss ich leider wieder sagen: Fotografieren / Mit-Filmen / Audio-Aufnahmen der gesamten Vorlesung oder von Teilen davon ist aufgrund der behandelten Inhalte strengstens verboten. Es kursieren Mitschriften, die nur durch Audio-Aufnahmen entstanden sein können. Es ist verboten! Danke.
Sollte trotzdem jemand filmen (z.B. auch die gezeigten Filme filmen, fotografieren etc.), wird der/diejenige von der Vorlesung ausgeschlossen. Sollte eigentlich alles klar sein (Kinderstube + gesetzliche Lage), ist es auch für 99,9999% der Hörerinnen und Hörer. Aber leider nicht für alle.
o Sie sollten an der LV regelmäßig teilnehmen können und auch bereit sein, für die Prüfung zu lernen!o Gerichtliche Medizin ist angewandte Medizin und dient der Erforschung der naturwissenschaftlichen Grundlagen des Sachbeweises.
Das Aufgabenspektrum umfasst Dienstleistungsaufgaben (Obduktionen, Verletzungsgutachten, Behandlungsfehlergutachten, chemisch-toxikologische Gutachten, spurenkundliche Gutachten (DNA, Vaterschaftsgutachten), Tätigkeit als Sachverständiger vor Gericht, forensische Forschungsaufgaben zur Erhebung von Befunden, deren Beweiswert und deren Validität sowie die Lehre.