Universität Wien

030377 UE Klausurenkurs aus Privatrecht (2020S)

Für den Prüfungstermin April 2020

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Vorbesprechung 15. April (Video ab 15. April verfügbar)

1. Klausur 24. April (9:00 bis 12:00 Uhr, Heimarbeit)

Nachbesprechung der ersten Klausur 29. April (Video ab 29. April verfügbar)

2. Klausur 30. April (9:00 bis 12:00 Uhr, Heimarbeit)

Nachbesprechung der zweiten Klausur 6. Mai 2020 (Video ab 6. Mai verfügbar)


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Anhand von zwei Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studierenden auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden aufgrund der derzeitigen Situation in digitaler Form stattfinden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie sobald als möglich

In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt, um die Studierenden bestmöglich auf die schriftliche Diplomprüfung vorzubereiten.

In der Vorbesprechung werden Grundlagen der schriftlichen Falllösungstechnik nach Anspruchsgrundlagen sowie häufige (technische) Fehler bei Diplomprüfungen besprochen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1. Alle TeilnehmerInnen, die auf Moodle für den Klausurenkurs freigeschaltet sind, erhalten eine Beurteilung im Sammelzeugnis in Form von teilgenommen+ oder teilgenommen-.
2. Für die Beurteilung teilgenommen+ muss eine der beiden Klausuren ausgearbeitet und hochgeladen werden. Wer keine Klausur hochlädt, erhält teilgenommen-.
3. Aus Kapazitätsgründen kann die Korrektur einer hochgeladenen Klausur aber nur jenen TeilnehmerInnen zugesagt werden, die über das System angemeldet sind. Dass auch Klausuren von TeilnehmerInnen auf der Warteliste korrigiert werden, können wir daher nicht versprechen.
4. Wer keine Beurteilung will, muss sich bis spätestens 23. April 24:00 Uhr vom Klausurenkurs abmelden. Dadurch endet aber auch die Freischaltung auf Moodle.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Klausur wird wie bei der FÜM II benotet, damit die Studierenden wissen, wie die Prüfung ausgegangen wäre. Im Zeugnis wird der Kurs jedoch nur „mit Erfolg teilgenommen“, oder „ohne Erfolg teilgenommen“ bewertet, damit die Klausuren ohne Druck wegen einer negativen Note im Zeugnis mitgeschrieben werden können.

Kriterien für "mit Erfolg teilgenommen“:
- Teilnahme an einer Klausur

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff orientiert sich an den jeweiligen Schwerpunkten der FÜM II, kann aber auch die Inhalte anderer Pandekten oder Bereiche des bürgerlichen Rechts beinhalten. Der Stoff wird daher jeweils aus dem Pool von Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Familienrecht, Erbrecht, IPR ausgewählt.

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe (Kodex Bürgerliches Recht, Paragraph oä) in der jeweils aktuellen Fassung

Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter dem Link https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Maerz_2020.pdf

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 09.04.2020 11:27