Universität Wien

030382 KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (2017W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 200 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 09.10. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 16.10. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 23.10. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 30.10. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 06.11. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 13.11. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 20.11. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 27.11. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 04.12. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 11.12. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 08.01. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 15.01. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 22.01. 10:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Ziel des Kurses ist es, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten lateinischen Begriffe und Phrasen zu vermitteln, die Bestandteil der juristischen Fachterminologie sind. Die Terminologie wird hierbei in inhaltlichen Themenblöcken bearbeitet, damit Sie die lateinischen Begriffe in einem Bedeutungszusammenhang erlernen und deckt Römisches Recht (Sachen- und Schuldrecht), Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Strafrecht, Völkerrecht, und öffentliches Recht ab. Die didaktische Methode ist eine Mischung aus Vortrag und interaktivem Erlernen, wobei Sie ermutigt werden, sich aktiv zu beteiligen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei reguläre schriftliche Klausuren, eine Ersatzklausur und Mitarbeit.
Die Ersatzklausur steht, ungeachtet des Grundes, jedem/r Studierenden zur Verfügung, der/die eine der beiden regulären Klausuren versäumt hat.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Sie müssen zwei Klausuren mitschreiben, sonst werden Sie negativ beurteilt (ungeachtet Ihrer Punktezahl).
Sie werden positiv beurteilt, sofern Sie zwei Klausuren mitschreiben und über 50% der Gesamtpunktezahl erreichen.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff ergibt sich aus den jeweiligen Themenbereichen, die bis zur Stunde vor der jeweiligen Klausur erlernt wurden.

Literatur

Alle erforderlichen Materialien werden über Moodle zur Verfügung gestellt.
Literaturempfehlung:
- Benke/Meissel, Juristenlatein
- Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15