Universität Wien

030382 KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (2021S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 350 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Alle Infos zu dieser LV finden Sie auf der Lernplattform Moodle.

  • Freitag 19.03. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 26.03. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 16.04. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 23.04. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 30.04. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 07.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 14.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 21.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 28.05. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 04.06. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 11.06. 13:00 - 15:00 Digital
  • Freitag 18.06. 13:00 - 15:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Nach Abschluss dieses Kurses werden Student*innen fähig sein, einen Überblick über die wichtigsten lateinischen Fachbegriffe der Rechtswissenschaften zu geben. Sie werden die Fachterminologie inhaltlichen Themenblöcken zuordnen können (Römisches Recht: Sachen- und Schuldrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Strafrecht, Völkerrecht und öffentliches Recht) und die lateinischen Begriffe in ihrem Bedeutungszusammenhang definieren, kontextualisieren und übersetzen können (Latein > Deutsch und Deutsch > Latein).

Die didaktische Methode stützt sich auf Vorträge und interaktives sowie forschendes Lernen unter Anleitung der Lehrperson. Für die digitale Lehre werden Moodle-Tools eingebaut, die auch Peer-Feedback und Austausch unter Student*innen fördern sollen. Eine Woche vor den Klausuren erfolgt eine gemeinsame Prüfungsvorbereitung (Besprechung der Übersetzungsstrategien, Erklärungen zu den Mini-Rechtsfällen, Prüfungsbeispiele). Hier werden auch administrative Fragen zum Ablauf geklärt.

Details zu den Zielen, Inhalten und Terminen sowie alle Materialen zu diesem Kurs finden Sie zu Semesterbeginn auf Moodle.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1) Es wird wöchentliche Quizzes geben, mit denen Sie Ihren Lernerfolg überprüfen sollen. Die Ergebnisse fließen als Mitarbeit in Ihre Gesamtnote ein. (Minuspunkte vergebe ich nicht.)

Achtung: Da jede Woche ein neuer Themenblock bearbeitet wird, ist es besonders wichtig, dass Sie sich regelmäßig der Rechtsterminologie widmen. Besonders am Anfang ist der Kurs eng mit der lateinischen Formenlehre und Syntax sowie mit den Kursen aus dem römischen Recht verschränkt und soll Ihnen das Verständnis erleichtern. Die Möglichkeit, Mitarbeitspunkte in einem Themenblock zu erreichen ist auf die jeweilige Woche beschränkt, in welcher der Themenblock behandelt wird (siehe Abgabetermine auf Moodle).

2) Es wird zwei schriftliche Klausuren geben. Sie müssen an beiden teilnehmen, um positiv beurteilt zu werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Mindestanforderung ist, dass Sie die theoretischen Grundlagen und ein Basisniveau der praktischen Anwendung beherrschen. Dh. eine Teilleistung ist nicht ausreichend für eine positive Beurteilung.

Klausur 1 = 40 Punkte
Klausur 2 = 40 Punkte
Mitarbeit = 20 Punkte

Notenschlüssel:
0-60 = 5
61-70 = 4
71-80 = 3
81-90 = 2
91-100 = 1

Prüfungsstoff

Alles, was bis inklusive der Stunde vor der jeweiligen Klausur besprochen wurde.

Literatur

Alle erforderlichen Materialien werden über Moodle zur Verfügung gestellt.
Literaturempfehlung:
- Benke/Meissel, Juristenlatein
- Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11