Universität Wien

030384 UE Übung Romanistische Fundamente (Schuldrecht) (2025S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 20.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 27.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 03.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 10.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 08.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 15.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 22.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 05.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 12.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung dient der Vertiefung Ihrer Kenntnisse des römischen Privatrechts und dem Erlernen der Technik der Falllösung. Zur Vorbereitung auf die Stunden ist es notwendig, die dogmatischen Grundlagen durch das Studium der jeweiligen Kapitel im Lehrbuch BENKE/MEISSEL, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 9. Aufl. 2019, selbstständig zu erarbeiten.

Die in der Lehrveranstaltung diskutierten Originaltexte werden HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 8. Aufl. 2021, entnommen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1. regelmäßige Anwesenheit (max. zwei Mal entschuldigtes Fehlen)
2. aktive Mitarbeit (min. zwei Mitarbeitsplus)
3. zwei schriftliche Klausuren (mit der Möglichkeit einer Ersatzklausur)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den Erwerb eines positiven Zeugnisses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Anwesenheit: In dieser Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges entschuldigtes Fehlen wird toleriert.

2. Mitarbeit: Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, welche nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei (positiven) Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen.

3. schriftliche Leistung: Die Note ergibt sich primär aus den beiden Klausuren. Der Notendurchschnitt aus den beiden Klausuren muss eindeutig positiv sein (dh ein Genügend neben einem Nichtgenügend reicht nicht für eine positive Beurteilung aus). Nehmen Sie an einer der beiden regulären Klausuren nicht teil, wird diese als "nicht genügend" bewertet. Haben Sie einen eindeutig positiven Notendurchschnitt nach den beiden regulären Klausuren noch nicht erreicht, wird Ihnen die Möglichkeit einer Ersatzklausur geboten.

Prüfungsstoff

Römisches Schuldrecht. Es werden bei den Klausuren jeweils Fälle zu Themen aus den Kapiteln zu lösen sein, welche in der Lehrveranstaltung behandelt wurden.

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Schuldrecht (9. Aufl. 2019)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht mit einem Abschnitt zum Schadenersatzrecht der lex Aquilia (8. Aufl. 2021)

Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage (2020)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 10.03.2025 14:05