Universität Wien

030385 UE Anfängerpflichtübung aus Öffentlichem Recht (2016S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Diese Lehrveranstaltung wird vorrangig für Studierende angeboten, die die FÜM II absolvieren. Eventuelle Restplätze werden an Studierende vergeben, die die Modulprüfung aus ZVR bestanden haben.

  • Freitag 29.04. 10:00 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
  • Freitag 06.05. 09:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 13.05. 09:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 20.05. 09:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 27.05. 09:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 03.06. 09:30 - 10:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 03.06. 09:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 10.06. 09:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 17.06. 09:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

1. Übungseinheit: VORBESPRECHUNG (29.4.)

1. Stunde (6.5.):
Grundlagen des Verfassungsrechts
Internationale Dimensionen des Verfassungsrechts

2. Stunde (13.5.): 1. Test
Grundprinzipien
Kompetenzverteilung und Kompetenzinterpretation

3. Stunde (20.5.): 2. Test
Gesetzgebung des Bundes
Gesetzgebung der Länder

4. Stunde (27.5.): 3. Test
Grundsätze der Vollziehung und des Verwaltungshandelns
Die Vollziehung des Bundes

5. Stunde (3.6.): 4. Test
Die Vollziehung der Länder
Die Selbstverwaltung
Rechtsschutz und Kontrolle im Überblick
Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof

6. Stunde (10.6.): 5. Test
Rechtsschutz und Kontrolle:
-Volksanwaltschaft
-Rechnungshof
Allgemeine Grundrechtslehren

7. Stunde (17.6): 6. Test

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es werden insgesamt sechs Tests mit einer maximal erreichbaren Punkteanzahl von jeweils 12 Punkten abgehalten. Um die Übung positiv abzuschließen, müssen bei
zumindest drei der sechs Tests 6 Punkte oder mehr erreicht werden.
Da Anwesenheitspflicht besteht, sind jedenfalls vier Tests mitzuschreiben. Diese vier Tests stellen die Grundlage für die Gesamtbeurteilung dar. Werden alle Tests absolviert fließen nur die besten vier Leistungen in die Beurteilung ein.
Weiters ist es für eine positive Übungsbeurteilung gefordert, über die mündliche Mitarbeit vier Mitarbeitsplus zu erlangen.
Alles was über die geforderten Mitarbeitsplus hinausgeht, kann sich positiv auf die Gesamtnote auswirken.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15