Universität Wien

030385 UE Anfängerpflichtübung aus Öffentlichem Recht (2017S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 28.04. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 05.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 12.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 19.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 02.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 09.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 23.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

1. Übungseinheit: VORBESPRECHUNG und 1. Stunde (28.4.):
Stoff:
Grundlagen des Verfassungsrechts
Internationale Dimensionen des Verfassungsrechts

2. Stunde (5.5.): 1. Test
Stoff:
Grundprinzipien
Kompetenzverteilung und Kompetenzinterpretation

3. Stunde (12.5.): 2. Test
Stoff:
Gesetzgebung des Bundes
Gesetzgebung der Länder

4. Stunde (19.5.): 3. Test
Stoff:
Grundsätze der Vollziehung und des Verwaltungshandelns
Die Vollziehung des Bundes

5. Stunde (2.6.): 4. Test
Stoff:
Die Vollziehung der Länder
Die Selbstverwaltung
Rechtsschutz und Kontrolle im Überblick
Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof

6. Stunde (9.6.): 5. Test
Stoff:
Rechtsschutz und Kontrolle:
-Volksanwaltschaft
-Rechnungshof
Allgemeine Grundrechtslehren

7. Stunde (23.6): 6. Test

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es werden insgesamt sechs Tests mit einer maximal erreichbaren Punkteanzahl von jeweils 12 Punkten abgehalten. Mündliche Mitarbeit ist erforderlich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Um die Übung positiv abzuschließen, müssen bei
zumindest drei der sechs Tests 6 Punkte oder mehr erreicht werden.
Da Anwesenheitspflicht besteht, sind jedenfalls vier Tests mitzuschreiben. Diese vier Tests stellen die Grundlage für die Gesamtbeurteilung dar. Werden alle Tests absolviert fließen nur die besten vier Leistungen in die Beurteilung ein.
Weiters ist es für eine positive Übungsbeurteilung gefordert, über die mündliche Mitarbeit vier Mitarbeitsplus zu erlangen.
Alles was über die geforderten Mitarbeitsplus hinausgeht, kann sich positiv auf die Gesamtnote auswirken.

Prüfungsstoff

Geprüft wird der Stoff von letzter Übungsstunde.

Literatur

Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht (L-Ü-W), 2015

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15