030385 UE Anfängerpflichtübung aus Öffentlichem Recht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 27.03.2017 00:01 bis Mi 26.04.2017 23:59
- Abmeldung bis Mi 26.04.2017 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 28.04. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 05.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 12.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 19.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 02.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 09.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 23.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden insgesamt sechs Tests mit einer maximal erreichbaren Punkteanzahl von jeweils 12 Punkten abgehalten. Mündliche Mitarbeit ist erforderlich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um die Übung positiv abzuschließen, müssen bei
zumindest drei der sechs Tests 6 Punkte oder mehr erreicht werden.
Da Anwesenheitspflicht besteht, sind jedenfalls vier Tests mitzuschreiben. Diese vier Tests stellen die Grundlage für die Gesamtbeurteilung dar. Werden alle Tests absolviert fließen nur die besten vier Leistungen in die Beurteilung ein.
Weiters ist es für eine positive Übungsbeurteilung gefordert, über die mündliche Mitarbeit vier Mitarbeitsplus zu erlangen.
Alles was über die geforderten Mitarbeitsplus hinausgeht, kann sich positiv auf die Gesamtnote auswirken.
zumindest drei der sechs Tests 6 Punkte oder mehr erreicht werden.
Da Anwesenheitspflicht besteht, sind jedenfalls vier Tests mitzuschreiben. Diese vier Tests stellen die Grundlage für die Gesamtbeurteilung dar. Werden alle Tests absolviert fließen nur die besten vier Leistungen in die Beurteilung ein.
Weiters ist es für eine positive Übungsbeurteilung gefordert, über die mündliche Mitarbeit vier Mitarbeitsplus zu erlangen.
Alles was über die geforderten Mitarbeitsplus hinausgeht, kann sich positiv auf die Gesamtnote auswirken.
Prüfungsstoff
Geprüft wird der Stoff von letzter Übungsstunde.
Literatur
Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht (L-Ü-W), 2015
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Stoff:
Grundlagen des Verfassungsrechts
Internationale Dimensionen des Verfassungsrechts2. Stunde (5.5.): 1. Test
Stoff:
Grundprinzipien
Kompetenzverteilung und Kompetenzinterpretation3. Stunde (12.5.): 2. Test
Stoff:
Gesetzgebung des Bundes
Gesetzgebung der Länder4. Stunde (19.5.): 3. Test
Stoff:
Grundsätze der Vollziehung und des Verwaltungshandelns
Die Vollziehung des Bundes5. Stunde (2.6.): 4. Test
Stoff:
Die Vollziehung der Länder
Die Selbstverwaltung
Rechtsschutz und Kontrolle im Überblick
Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof6. Stunde (9.6.): 5. Test
Stoff:
Rechtsschutz und Kontrolle:
-Volksanwaltschaft
-Rechnungshof
Allgemeine Grundrechtslehren7. Stunde (23.6): 6. Test