030386 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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!!ACHTUNG!!
Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanenten Charakter besteht Teilnahmepflicht! Die Anwesenheit wird durch Eintrag in eine Liste nachgewiesen.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn man keinerlei Leistung erbracht hat), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.Die Abmeldepflicht bis 2.5.2016 ist jedenfalls zu berücksichtigen.!!Nachträgliche Aufnahme!!
Studierende die keinen Übungsplatz erhalten haben aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Pflichtübung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme auf Grund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.
Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanenten Charakter besteht Teilnahmepflicht! Die Anwesenheit wird durch Eintrag in eine Liste nachgewiesen.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn man keinerlei Leistung erbracht hat), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.Die Abmeldepflicht bis 2.5.2016 ist jedenfalls zu berücksichtigen.!!Nachträgliche Aufnahme!!
Studierende die keinen Übungsplatz erhalten haben aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Pflichtübung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme auf Grund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 06.02.2016 00:01 bis So 21.02.2016 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2016 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 09.03. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 16.03. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 06.04. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 13.04. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 20.04. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 27.04. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 04.05. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 11.05. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 18.05. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 25.05. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 01.06. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Leistungskontrolle und Zeugnis:
Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, aufgrund der im Vorfeld bereit gestellten Fälle diese vorzubereiten und Einzelprobleme des Falles entsprechend der systematischen Aufarbeitung zu lösen.
Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der am 12.11.2015 und am 10.12.2015 abgehaltenen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend“). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Zwei Mitarbeitsplus ersetzen eine negative Klausur. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.
Bei der Klausur darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, aufgrund der im Vorfeld bereit gestellten Fälle diese vorzubereiten und Einzelprobleme des Falles entsprechend der systematischen Aufarbeitung zu lösen.
Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der am 12.11.2015 und am 10.12.2015 abgehaltenen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend“). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Zwei Mitarbeitsplus ersetzen eine negative Klausur. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.
Bei der Klausur darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Impracement and expansion of knowledge of the subject by applying it to cases
Prüfungsstoff
Case analysis and explanation of complex issues
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 25.08.2022 00:13
Anhand von Beispielen wird geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und für die Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer verständlichen Vorgangsweise. Gleichzeitig erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Zivilprozessrecht, später die anderen Zivilverfahrensbereiche. Da die behandelten Gebiete im Voraus angegeben werden, können auch Hörerinnen und Hörer mit geringen Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen.
Die Übungsfälle sind eine Woche vor ihrer Besprechung auf der Homepage des Instituts zu finden (http://zvr.univie.ac.at).