Universität Wien

030391 UE Klausurenkurs aus Privatrecht (2019S)

Für den Prüfungstermin April 2019

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 07.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
Freitag 08.03. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Donnerstag 14.03. 15:30 - 17:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 15.03. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Donnerstag 21.03. 15:30 - 17:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 22.03. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Mittwoch 27.03. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Freitag 29.03. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Donnerstag 04.04. 15:30 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Anhand von vier Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studierenden auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden in einer diplomprüfungsähnlichen Situation geschrieben. Die Saalaufsicht, Mitarbeiter des Instituts für Zivilrecht, erteilt ausschließlich Auskünfte zum Sachverhalt. Es dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die auch bei der Diplomprüfung zugelassen sind. In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt, um die Studierenden bestmöglich auf die schriftliche Diplomprüfung vorzubereiten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Noten der schriftlichen Klausuren ergeben grds die Gesamtnote. Durch Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (mind 1 Plus) kann die Note um einen Grad verbessert werden. Das gilt auch im Fall negativer Klausuren.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff orientiert sich an den jeweiligen Schwerpunkten der FÜM II, kann aber auch die Inhalte anderer Pandekten oder Bereiche des bürgerlichen Rechts beinhalten. Der Stoff wird daher jeweils aus dem Pool von Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Familienrecht, Erbrecht, IPR ausgewählt.

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe (Kodex Bürgerliches Recht, Paragraph, oä) in der jeweils aktuellen Fassung

Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter dem Link https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Jaenner_2019.pdf

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15