Universität Wien

030392 KU Die römische Gesellschaft (2016W)

(Römisches Personen- und Familienrecht) - mit vertiefender historischer Kompetenz

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 12.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 19.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 09.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 16.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 23.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 30.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 07.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 14.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 11.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 18.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen des Kurses werden ausgewählte Themen des römischen Personen- und Familienrechts behandelt (Person und status – Rechtsfähigkeit; Sklaverei; Stellung der Frau; Handlungsfähigkeit; Aufbau der römischen Familie; agnatische und kognatische Verwandtschaft; Eherecht und Ehe-güterrecht; Eheschließung und Ehescheidung; patria potestas – Kindschaftsrecht; Vormundschaft; Konkubinat – außereheliche Lebensgemeinschaft). Der Schwerpunkt liegt im römischen Recht, es soll aber stets auch der Vergleich mit dem modernen österreichischen Recht geboten werden.
Der Kurs „Die römische Gesellschaft“ ist eine Lehrveranstaltung gemäß § 21 Z 3 Studienplan (= vertiefende historische Kompetenz).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus den zwei Klausuren sowie regelmäßige Anwesenheit und Mitarbeit. Die beiden Klausuren fließen zu 80 % in die Beurteilung ein, die regelmäßige Anwesenheit und begleitender Mitarbeit zu 20 %.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Die genannten Teilthemen werden auf der Basis von römischen Juristentexten gemeinsam aufgearbeitet. Dies setzt eine Vorbereitung der Studierenden anhand der angegebenen Literatur und der in den einzelnen Stunden ausgeteilten Handouts voraus.

Literatur

In den einzelnen Stunden werden Handouts mit Quellentexten ausgegeben. Als Lernunterlage empfehle ich Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (Das Kapitel zum Personen- und Familienrecht wird ab 14. Oktober online zur Verfügung gestellt).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15