Universität Wien

030398 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 12.03. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 19.03. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 09.04. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 16.04. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 23.04. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 30.04. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 07.05. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 14.05. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 28.05. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 04.06. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 11.06. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 18.06. 09:00 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Stoff umfasst den Allgemeinen Teil (AT) I und den Besonderen Teil (BT) I des Strafrechts. Am Beginn werden wichtige Grundbegriffe, der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erörtert. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte bereiten Sie sich auf die jeweiligen Einheiten vor und nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Die zu besprechenden Fälle finden Sie rechtzeitig vor jeder Einheit auf der Lernplattform "Moodle".

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben Sie beide Klausuren mit, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen. Beachten Sie, dass ein Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist!

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Beurteilung erfolgt nach einem Punktesystem. In der Lehrveranstaltung können insgesamt 32 Punkte erreicht werden.
Für eine positive Beurteilung müssen Sie auf eine der zwei angebotenen Klausuren mindestens 12 von möglichen 24 Punkten und durch mündliche Mitarbeit mindestens 2 von 8 möglichen Punkten erreichen. Insgesamt müssen jedoch mindestens 16 Punkte erreicht werden.
Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung.

Klausurtermine sind voraussichtlich der 14. und der 21. Januar 2019.

Prüfungsstoff

Die Klausuren umfassen alle Themen des AT und des BT die bis zum jeweiligen Klausurtermin in der Übung be- bzw. angesprochen werden. Nicht jedes Thema kann in der Übung umfassend behandelt werden. Aspekte, die nicht im Detail erörtert werden, sind von den Studierenden im Eigenstudium zu erarbeiten.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15