Universität Wien

030404 PF Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht (2016S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die Pflichtübung baut auf Ihren Kenntnissen aus der Anfängerpflichtübung auf. Daher wird davon ausgegangen, dass die TeilnehmerInnen den Stoff der Anfängerpflichtübung können; falls dies nicht der Fall ist, sollte die Zeit bis zum Beginn der Lehrveranstaltung genützt werden, um das Gedächtnis und Wissen aufzufrischen.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Pflichtübung beginnt am Mo, den 14. März 2016 und findet wöchentlich statt.

  • Montag 14.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 04.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 11.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 18.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 25.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 02.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 09.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 23.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 30.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 06.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 13.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 20.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Es werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Pflichtübung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei schriftliche Klausuren. Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden Klausuren zusammen. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note Nicht Genügend; gewertet. Es gibt keine Ersatztermine für diese Klausuren. Sie können sich aber bis zum Tag vor der ersten Klausur abmelden (per Mail an mich).
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen wer-den kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde nicht anwesend ist, wird von der Liste gestrichen. Zweimaliges sonstiges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt wiederum zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch ei-ne Unterschriftenliste kontrolliert. zeigt sich aber auch beim namentlichen Auf-rufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.

Prüfungsstoff

Inhaltlich beschäftigt sich diese Pflichtübung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen.

Literatur

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter strafrecht.univie.ac.at unter Informationen zu Prüfungen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15