030404 PF Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die Pflichtübung baut auf Ihren Kenntnissen aus der Anfängerpflichtübung auf. Daher wird davon ausgegangen, dass die TeilnehmerInnen den Stoff der Anfängerpflichtübung können; falls dies nicht der Fall ist, sollte die Zeit bis zum Beginn der Lehrveranstaltung genützt werden, um das Gedächtnis und Wissen aufzufrischen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 06.02.2016 00:01 bis So 21.02.2016 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2016 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Pflichtübung beginnt am Mo, den 14. März 2016 und findet wöchentlich statt.
- Montag 14.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 04.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 11.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 25.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 02.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 09.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 23.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 30.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 06.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 20.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Es werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Pflichtübung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Klausuren. Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden Klausuren zusammen. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note Nicht Genügend; gewertet. Es gibt keine Ersatztermine für diese Klausuren. Sie können sich aber bis zum Tag vor der ersten Klausur abmelden (per Mail an mich).
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen wer-den kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen wer-den kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde nicht anwesend ist, wird von der Liste gestrichen. Zweimaliges sonstiges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt wiederum zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch ei-ne Unterschriftenliste kontrolliert. zeigt sich aber auch beim namentlichen Auf-rufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
Prüfungsstoff
Inhaltlich beschäftigt sich diese Pflichtübung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen.
Literatur
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter strafrecht.univie.ac.at unter Informationen zu Prüfungen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15