030404 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.02.2019 00:01 bis Mo 25.02.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 15.03.2019 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 11.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 25.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 01.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 08.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 29.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 06.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 20.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 27.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 03.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Klausuren. Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden Klausuren zusammen. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note "Nicht Genügend" gewertet. Es gibt keine Ersatztermine für diese Klausuren. Sie können sich aber bis zum Tag vor der ersten Klausur abmelden (per Mail an mich).
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde nicht anwesend ist, wird von der Liste gestrichen. Eine begründete Entschuldigung kann nur bis zum auf den Montag folgenden Freitag um 12.00 Uhr aktzeptiert werden.
Zweimaliges sonstiges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt wiederum zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Eine begründete Entschuldigung kann nur bis zum auf den jeweiligen Montag folgenden Freitag akzeptiert werden.
Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert, zeigt sich aber auch beim namentlichen Aufrufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
Zweimaliges sonstiges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt wiederum zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Eine begründete Entschuldigung kann nur bis zum auf den jeweiligen Montag folgenden Freitag akzeptiert werden.
Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert, zeigt sich aber auch beim namentlichen Aufrufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
Prüfungsstoff
Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen.
Literatur
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/ unter Lehre und Studium.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Die Übung baut auf Ihren Kenntnissen aus der Anfängerübung auf. Daher wird davon ausgegangen, dass die TeilnehmerInnen den Stoff der Anfängerübung können; falls dies nicht der Fall ist, sollte die Zeit bis zum Beginn der Lehrveranstaltung genützt werden, um das Gedächtnis und Wissen aufzufrischen.