030404 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Di 18.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausur: 09.06.2020
Ersatztermin: 16.06.2020
- Dienstag 10.03. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 17.03. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 24.03. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 31.03. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 21.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 28.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 05.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 12.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 19.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 26.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 09.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 16.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 23.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
• Es gibt eine schriftliche Klausur. Die Endnote setzt sich aus der Note der schriftlichen Klausur und der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen. Wird die Klausur nicht mitgeschrieben, wird sie negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung vorgenommen wurde.
• Bei der Klausur dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittels, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
• Bei der Klausur dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittels, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.
Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist das Bestehen der Klausur und aktive Mitarbeit erforderlich.
Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist das Bestehen der Klausur und aktive Mitarbeit erforderlich.
Prüfungsstoff
AT I und II, BT I und II, Strafprozessrecht (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs: siehe dazu http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/)
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
• Inhalt und Methoden: Nach einer kurzen Einführung werden komplexe Strafrechtsfälle - in erster Linie frühere Modulprüfungsfälle - gemeinsam besprochen. Die Übung beschäftigt sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht und somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Dieser (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.
• Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmernInnen daher selbständige Vorbereitung auf die einzelnen Stunden und Wiederholung erwartet. Die erforderlichen Unterlagen werden rechtzeitig im Internet bereitgestellt.
• Ziele: Am Ende der Lehrveranstaltung sollten sie wesentliche Kenntnisse und Übung für die Modulprüfung erworben haben.
• Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/