030406 SE Seminar aus Medizinrecht (2020S)
Aktuelle Probleme des Medizinrechts (für DiplomandInnen und DissertantInnen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Mo 16.03.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Teilnahme an der Vorbesprechung verpflichtend
Donnerstag
19.03.
18:00 - 19:30
Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
(Vorbesprechung)
Montag
18.05.
10:00 - 19:00
Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Dienstag
19.05.
10:00 - 19:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Aktuelle medizinrechtliche Judikatur
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Seminar, Referat, Beiträge zur Diskussion
Mindestanforderung und Beurteilungsmaßstab:
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Abfassung einer Seminararbeit gemäß den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung und die gelungene Präsentation der Ergebnisse in Form eines Referats im Rahmen der Lehrveranstaltung.
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Jede Teilleistung wird eigenständig bewertet. Die Seminararbeit fließt zu 70%, das Referat zu 25% und die Diskussionsbeiträge zu 5% in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein.
Mindestanforderung und Beurteilungsmaßstab:
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Abfassung einer Seminararbeit gemäß den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung und die gelungene Präsentation der Ergebnisse in Form eines Referats im Rahmen der Lehrveranstaltung.
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Jede Teilleistung wird eigenständig bewertet. Die Seminararbeit fließt zu 70%, das Referat zu 25% und die Diskussionsbeiträge zu 5% in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Absolvierung von Medizinrecht I und Medizinrecht II. Die Studierenden sollen die Fähigkeit erlangen, aktuelle rechtliche Fragestellungen des Medizinrechts selbständig aufzuarbeiten (insbesondere auch durch umfassende eigenständige Recherche) und die Ergebnisse strukturiert im Rahmen eines Referats zu präsentieren.
Prüfungsstoff
Verfassen einer Seminararbeit, Referate, Diskussion
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15