Universität Wien

030407 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2015W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Es werden nur Studierende, die die MP-Rechtsgeschichte oder die FÜM 1 positiv absolviert haben, aufgenommen.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 14.10. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 21.10. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 28.10. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 04.11. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 11.11. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 18.11. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 25.11. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 02.12. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 09.12. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 16.12. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 13.01. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 20.01. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeitsrechts

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Teilnahme an zwei Klausuren; positive Durchschnittsnote; sollte eine Klausur positiv und die andere negativ sein, so müssen bei der negativen zumindest 25 % der Punkte erreicht worden sein. Im Zweifel - wenn jemand zwischen zwei Noten steht - ist die Mitarbeit entscheidend; bei min fünf Mitarbeitspunkten gibt es dann die bessere Note.

Beim Ersatztermin sollen nur jene Studierenden antreten, die einen der beiden Haupttermine verpasst haben. Wer an beiden Hauptterminen mitgeschrieben hat, darf jedoch auch beim Ersatztermin ein drittes Mal antreten, wiewohl dann die Note aus dem Durchschnitt aller drei Klausuren errechnet wird; dabei kann es auch zu Verschlechterungen kommen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion
Ziele: Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.

Literatur

- (Hochschul-)Lehrbuch des Arbeitsrechts nach Wahl
- (Hochschul-)Lehrbuch des Sozialrechts nach Wahl
Empfehlung: Pacic, Arbeits- und Sozialrecht, 2. Auflage, 2015, NWV.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15