030407 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 08.03. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.03. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.03. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 29.03. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 05.04. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 26.04. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 03.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 10.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 17.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 24.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 31.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 07.06. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 14.06. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 21.06. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeitsrechts
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Teilnahme an zwei Klausuren; positive Durchschnittsnote. Im Zweifel - wenn jemand zwischen zwei Noten steht - ist die Mitarbeit entscheidend.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.
Prüfungsstoff
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion
Ziele: Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.
Ziele: Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15