030409 UE Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 12.09.2015 00:01 bis Mo 28.09.2015 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2015 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Voraussichtliche Klausurtermine:
Mittwoch, 9. Dezember 2015, 10.30 bis 11.30
Montag, 11. Jänner 2016, 11.00 bis 12.00, SEM 10
- Mittwoch 14.10. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 21.10. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 28.10. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 04.11. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 11.11. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 18.11. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 25.11. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 02.12. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 09.12. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 16.12. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 13.01. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 20.01. 10:30 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
AT des Zivilrechts, Leistungsstörungsrecht, Schadenersatzrecht
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Endnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der bei den Klausuren erreichten Punkte (Klausurpunkte, voraussichtlich 16), und Punkten für jede qualifizierte Mitarbeit (ein Plus pro Einheit) (Mitarbeitspunkte, voraussichtlich max. 2).
In den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Für eine positive Note muss die Summe aus Klausur- und Mitarbeitspunkten höher sein als die Hälfte der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl, also voraussichtlich wenigstens 9,5 betragen.
Notwendig ist außerdem regelmäßige Anwesenheit, wobei zweimaliges Fernbleiben entschuldigt ist.
Bewertet wird grds jeder, der sich nicht bis inkl 31.10.2015 abgemeldet hat.
In den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Für eine positive Note muss die Summe aus Klausur- und Mitarbeitspunkten höher sein als die Hälfte der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl, also voraussichtlich wenigstens 9,5 betragen.
Notwendig ist außerdem regelmäßige Anwesenheit, wobei zweimaliges Fernbleiben entschuldigt ist.
Bewertet wird grds jeder, der sich nicht bis inkl 31.10.2015 abgemeldet hat.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Diese Lehrveranstaltung dient der Vorbereitung auf die Pflichtübung aus Zivilrecht.
Vorkenntnisse des Privatrechts (auf Einführungsniveau) werden vorausgesetzt.
Vorkenntnisse des Privatrechts (auf Einführungsniveau) werden vorausgesetzt.
Prüfungsstoff
Falllösung. Die Fälle werden jeweils eine Woche vor der Übung auf der Lernplattform "moodle" bereitgestellt. Bitte bringen Sie den jeweiligen Fall ausgedruckt zu jeder Übung mit und bereiten Sie ihn vor jeder Einheit vor.
Literatur
Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 4. Auflage (2014)
zur Vertiefung:
Apathy (Hrsg),Bürgerliches Recht, Bände I bis VII (in der jeweils aktuellen Auflage) oder
Koziol/Welser, Bürgerliches Recht Band I, 14. Auflage (2014), Band II, 14. Auflage (2015, im Erscheinen)
zur Vertiefung:
Apathy (Hrsg),Bürgerliches Recht, Bände I bis VII (in der jeweils aktuellen Auflage) oder
Koziol/Welser, Bürgerliches Recht Band I, 14. Auflage (2014), Band II, 14. Auflage (2015, im Erscheinen)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15