030409 UE Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 06.02.2016 00:01 bis So 21.02.2016 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2016 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Termine am 27.4. und 18.5. entfallen!
- Mittwoch 09.03. 17:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 16.03. 17:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 06.04. 17:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 13.04. 17:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 20.04. 17:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 04.05. 17:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 11.05. 17:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 25.05. 17:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 01.06. 16:00 - 18:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 08.06. 17:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.06. 17:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
AT des Zivilrechts, Leistungsstörungsrecht, Schadenersatzrecht
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es besteht bis zur letzten Einheit vor der Klausur Anwesenheitspflicht; zweimaliges Fernbleiben zulässig (keine Abmeldung/Entschuldigung erforderlich!).
Voraussetzung für das Erlangen des Scheins ist die positive Teilnahme an der Klausur oder Ersatzklausur. An der Ersatzklausur können nur jene Personen teilnehmen, die beim Termin der regulären Klausur verhindert waren oder die bei dieser negativ benotet wurden. Es gibt keine erforderliche Mindestanzahl an Mitarbeitsplus, auffallend gute Mitarbeit fließt jedoch in die Benotung ein.
Bewertet wird grds jeder, der zumindest eine der beiden Klausuren mitgeschrieben hat.
Voraussetzung für das Erlangen des Scheins ist die positive Teilnahme an der Klausur oder Ersatzklausur. An der Ersatzklausur können nur jene Personen teilnehmen, die beim Termin der regulären Klausur verhindert waren oder die bei dieser negativ benotet wurden. Es gibt keine erforderliche Mindestanzahl an Mitarbeitsplus, auffallend gute Mitarbeit fließt jedoch in die Benotung ein.
Bewertet wird grds jeder, der zumindest eine der beiden Klausuren mitgeschrieben hat.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Diese Lehrveranstaltung dient der Vorbereitung auf die Pflichtübung aus Zivilrecht.
Vorkenntnisse des Privatrechts (auf Einführungsniveau) werden vorausgesetzt.
Vorkenntnisse des Privatrechts (auf Einführungsniveau) werden vorausgesetzt.
Prüfungsstoff
Falllösung. Die Fälle werden jeweils vorab auf der Homepage bereitgestellt. Bitte bringen Sie den jeweiligen Fall ausgedruckt zu jeder Übung mit und bereiten Sie ihn vor jeder Einheit vor.
Literatur
Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 4. Auflage (2014)
zur Vertiefung:
Apathy (Hrsg),Bürgerliches Recht, Bände I bis VII (in der jeweils aktuellen Auflage) oder
Koziol/Welser, Bürgerliches Recht Band I, 14. Auflage (2014), Band II, 14. Auflage (2015, im Erscheinen)
zur Vertiefung:
Apathy (Hrsg),Bürgerliches Recht, Bände I bis VII (in der jeweils aktuellen Auflage) oder
Koziol/Welser, Bürgerliches Recht Band I, 14. Auflage (2014), Band II, 14. Auflage (2015, im Erscheinen)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15