030409 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Es besteht Anwesenheitspflicht (zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt).
Studierende, die in der ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erscheinen, werden abgemeldet und ihr Platz an Personen auf der Warteliste vergeben, sofern bei diesen die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.Klausur: 12.12.2018Ersatzklausur: 16.01.2019
- Mittwoch 10.10. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 17.10. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 24.10. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 31.10. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 07.11. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 14.11. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 21.11. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 28.11. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 05.12. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 12.12. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 09.01. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 16.01. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 16.01. 13:00 - 14:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 23.01. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte. Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit; bei den Klausuren darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für ein positives Zeugnis ist neben Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt) eine positive Klausur erforderlich. Nur aufgrund Mitarbeit kann kein positives Zeugnis erlangt werden. Bei drei oder mehr Mitarbeitsplus (pro Einheit kann ein Mitarbeitsplus erworben werden) verbessert sich aber Ihre Endnote um einen Grad gegenüber der Klausurnote. Ob Sie an der Klausur oder Ersatzklausur teilnehmen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können auch beide mitschreiben. Dies hat aber zur Folge, dass daraus der Schnitt ermittelt wird. Somit gilt folgendes:TEILNAHME AN EINER KLAUSUR
Klausurnote negativ –> Endnote negativ
Klausurnote positiv –> Endnote = Klausurnote
Klausurnote positiv und 3 oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als KlausurnoteTEILNAHME AN BEIDEN KLAUSUREN
beide Klausurnoten negativ –> Endnote negativ
eine oder beide Klausurnoten positiv –> Endnote = Schnitt der Klausurnoten
eine oder beide Klausurnoten positiv und drei oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als der Schnitt der Klausurnoten
[Für die Ermittlung des Schnitts der Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird.]BEISPIELE
eine Klausur 2, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 2
eine Klausur 4, andere Klausur 5 –> Endnote 4
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 4, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 3
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 2, andere Klausur 3 –> Endnote 2
Klausurnote negativ –> Endnote negativ
Klausurnote positiv –> Endnote = Klausurnote
Klausurnote positiv und 3 oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als KlausurnoteTEILNAHME AN BEIDEN KLAUSUREN
beide Klausurnoten negativ –> Endnote negativ
eine oder beide Klausurnoten positiv –> Endnote = Schnitt der Klausurnoten
eine oder beide Klausurnoten positiv und drei oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als der Schnitt der Klausurnoten
[Für die Ermittlung des Schnitts der Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird.]BEISPIELE
eine Klausur 2, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 2
eine Klausur 4, andere Klausur 5 –> Endnote 4
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 4, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 3
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 2, andere Klausur 3 –> Endnote 2
Prüfungsstoff
Die Teilgebiete des Zivilrechts (der genannten Lehrbehelfe), die Gegenstand der Übungsfälle waren; eine genaue Stoffabgrenzung wird zwei Wochen vor der Klausur bekanntgegeben.
Literatur
GESETZESSAMMLUNG
Kodex Bürgerliches Recht (53. Auflage, 2018) oder gleichwertige AlternativeLEHRBEHELFE
Koziol – Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht, Band I (14. Auflage, 2014)
Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (14. Auflage, 2015)
Eccher, Erbrecht (6. Auflage, 2016)oderBydlinski, Allgemeiner Teil (8. Auflage, 2018)
Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil (6. Auflage, 2017)
Rabl/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil (6. Auflage, 2017)
Iro, Sachenrecht (6. Auflage, 2016)
Eccher, Erbrecht (6. Auflage, 2016)UND (zum 2. Erwachsenenschutzgesetz)Jahn, Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, JAP 2017/2018/6, 50
Schweighofer, Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, EF-Z 2017/99, 196
Kodex Bürgerliches Recht (53. Auflage, 2018) oder gleichwertige AlternativeLEHRBEHELFE
Koziol – Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht, Band I (14. Auflage, 2014)
Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (14. Auflage, 2015)
Eccher, Erbrecht (6. Auflage, 2016)oderBydlinski, Allgemeiner Teil (8. Auflage, 2018)
Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil (6. Auflage, 2017)
Rabl/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil (6. Auflage, 2017)
Iro, Sachenrecht (6. Auflage, 2016)
Eccher, Erbrecht (6. Auflage, 2016)UND (zum 2. Erwachsenenschutzgesetz)Jahn, Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, JAP 2017/2018/6, 50
Schweighofer, Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, EF-Z 2017/99, 196
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15