Universität Wien

030409 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2024S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 18.03. 14:45 - 15:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 08.04. 14:45 - 15:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 15.04. 14:45 - 15:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 22.04. 14:45 - 15:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 29.04. 14:45 - 15:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 13.05. 14:45 - 15:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 27.05. 14:45 - 15:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 03.06. 14:45 - 15:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 10.06. 14:45 - 15:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 17.06. 14:45 - 15:45 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Eine Klausur plus Ersatzklausur. Bei den Klausuren darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung sind eine positive Klausur und zweimalige Mitarbeit in den Übungseinheiten.

Die Endnote setzt sich aus der Klausurnote oder dem Durchschnitt der beiden Klausurnoten zusammen. Mitarbeitsplus können die Note verbessern.

Es herrscht Anwesenheitspflicht. Bis zu zwei Übungseinheiten können versäumt werden.
Teilnehmer*innen, die in der ersten Einheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes nicht erscheinen, werden abgemeldet. Die freiwerdenden Übungsplätze werden an Anwesende entsprechend der Warteliste vergeben.

Prüfungsstoff

Die Teilgebiete des Zivilrechts (der genannten Lehrbehelfe), die Gegenstand der Übungsfälle sind.

Literatur

GESETZESTEXT
Kodex Bürgerliches Recht (61. Auflage, 2023) oder eine gleichwertige Alternative, die zumindest das ABGB, KSchG und FAGG enthält.

LEHRBEHELFE
P. Bydlinski/Kerschner (Hrsg), Lehrbuchreihe Bürgerliches Recht (Verlag Österreich)
Band I: P. Bydlinski, Allgemeiner Teil (9. Auflage, 2021) und
Band II: Dullinger, Schuldrecht - Allgemeiner Teil (7. Auflage, 2021)
oder
Grundriss des bürgerlichen Rechts (Manz)
Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht Band I (15. Auflage, 2018) und
Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht Band II (14. Auflage, 2015)
oder
Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht (7. Auflage, 2022)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 29.02.2024 00:01