Universität Wien

030412 KU EU Judicature (2018S)

(Die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Persönliche Anmeldung über Moodle oder in der ersten Stunde.

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 14.05. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Montag 14.05. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Montag 14.05. 16:15 - 18:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Dienstag 15.05. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Dienstag 15.05. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Dienstag 15.05. 17:00 - 19:15 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 16.05. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 16.05. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 16.05. 16:15 - 18:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Donnerstag 17.05. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Donnerstag 17.05. 14:00 - 17:15 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Freitag 18.05. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Freitag 18.05. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Montag 28.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Gegenstand der LV sind die Rechtsgrundlagen, die Organisation, die Kompetenzen und das Verfahren der Gerichtsorgane der Europäischen Union. Im Zusammenhang damit werden die Funktionsmechanismen, die Auslegungs- und Entscheidungspraxis sowie aktuelle Fragen einer Reform der Unionsgerichtsbarkeit aus der unmittelbaren Sicht und Praxiserfahrung eines Unionsrichters dargestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Eine Klausurarbeit am Ende der Lehrveranstaltung sowie kontinuierliche positive mündliche Mitarbeit. Als Hilfsmittel bei der Klausurarbeit dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweise) verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung der abschließenden Klausurarbeit. Kontinuierliche positive mündliche Leistungen verbessern die Endnote. Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges entschuldigtes Fehlen ist gestattet.

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist ausschließlich der tatsächlich während der Lehrveranstaltung vorgetragene Stoff.

Literatur

Nach freier Wahl der Studierenden: Die einschlägigen Abschnitte über die Unionsgerichtsbarkeit und den Rechtsschutz in Lehrbüchern bzw Skripten des Europarechts. Als Anregung können auch die im Moodle angeführten Literaturhinweise dienen (keine Pflichtlektüre).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 06.05.2022 00:15