030412 KU EU Judicature (2019W)
(Die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 20.09.2019 00:01 bis Mo 07.10.2019 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.10.2019 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die abschließende schriftliche Klausurarbeit findet am Freitag, dem 18. Oktober 2019, um 09:00 Uhr, statt.
- Dienstag 08.10. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Dienstag 08.10. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 09.10. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 10.10. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Freitag 11.10. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Freitag 11.10. 14:00 - 18:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Samstag 12.10. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Montag 14.10. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Montag 14.10. 14:00 - 18:30 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 15.10. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 15.10. 14:00 - 18:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Freitag 18.10. 09:00 - 11:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Gegenstand der LV sind die Rechtsgrundlagen, die Organisation, die Kompetenzen und das Verfahren der Gerichtsorgane der Europäischen Union. Im Zusammenhang damit werden die Funktionsmechanismen, die Auslegungs- und Entscheidungspraxis sowie aktuelle Fragen einer Reform der Unionsgerichtsbarkeit aus der unmittelbaren Sicht und Praxiserfahrung eines Unionsrichters dargestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Eine Klausurarbeit am Ende der Lehrveranstaltung sowie kontinuierliche positive mündliche Mitarbeit. Als Hilfsmittel bei der Klausurarbeit dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweise) verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung der abschließenden Klausurarbeit. Kontinuierliche positive mündliche Leistungen verbessern die Endnote. Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges entschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist ausschließlich der tatsächlich während der Lehrveranstaltung vorgetragene Stoff.
Literatur
Nach freier Wahl der Studierenden: Die einschlägigen Abschnitte über die Unionsgerichtsbarkeit und den Rechtsschutz in Lehrbüchern bzw Skripten des Europarechts. Als Anregung können auch die im Moodle angeführten Literaturhinweise dienen (keine Pflichtlektüre).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 06.05.2022 00:15