030412 KU EU Judicature (2020S)
(Die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 01.02.2020 00:01 bis Do 05.03.2020 23:59
- Abmeldung bis Di 10.03.2020 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Schriftliche Prüfung am 20. März 2020
- Montag 09.03. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Dienstag 10.03. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 10.03. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Mittwoch 11.03. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch 11.03. 14:00 - 18:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Freitag 13.03. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Freitag 13.03. 14:00 - 18:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Samstag 14.03. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 16.03. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Dienstag 17.03. 09:00 - 18:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Freitag 20.03. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Gegenstand der LV sind die Rechtsgrundlagen, die Organisation, die Kompetenzen und das Verfahren der Gerichtsorgane der Europäischen Union. Im Zusammenhang damit werden die Funktionsmechanismen, die Auslegungs- und Entscheidungspraxis sowie aktuelle Fragen einer Reform der Unionsgerichtsbarkeit aus der unmittelbaren Sicht und Praxiserfahrung eines Unionsrichters dargestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Eine Klausurarbeit am Ende der Lehrveranstaltung sowie kontinuierliche positive mündliche Mitarbeit. Als Hilfsmittel bei der Klausurarbeit dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweise) verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung der abschließenden Klausurarbeit. Kontinuierliche positive mündliche Leistungen verbessern die Endnote. Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges entschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist ausschließlich der tatsächlich während der Lehrveranstaltung vorgetragene Stoff.
Literatur
Nach freier Wahl der Studierenden: Die einschlägigen Abschnitte über die Unionsgerichtsbarkeit und den Rechtsschutz in Lehrbüchern bzw Skripten des Europarechts. Als Anregung können auch die im Moodle angeführten Literaturhinweise dienen (keine Pflichtlektüre).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 06.05.2022 00:15