030420 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2014W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.09.2014 00:05 bis Mo 29.09.2014 23:59
- Abmeldung bis Di 21.10.2014 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 14.10. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.10. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.10. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 04.11. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 11.11. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.11. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.11. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.12. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.12. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.12. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.01. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.01. 12:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Römisches Sachenrecht (für Anfänger ohne Vorkenntnisse)
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für den Erwerb eines positiven Pflichtübungszeugnisses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. regelmäßige Anwesenheit: Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Ab der dritten unentschuldigten Abwesenheit erfolgt eine negative Beurteilung.
2. positiver Schnitt aus den beiden Klausuren: Der Notendurchschnitt aus beiden Klausuren muss eindeutig positiv sein, dh ein Genügend und ein Nichtgenügend ergeben noch keine positive schriftliche Gesamtleistung. Konnte bei den ersten beiden Klausuren der erforderliche Notendurchschnitt nicht erreicht werden, wird die Möglichkeit einer Ersatzklausur über den Stoff der gesamten Lehrveranstaltung angeboten, sofern auch die regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung und die erforderliche mündliche Mitarbeit erfüllt sind. Die Ersatzklausur ersetzt eine versäumte bzw die schlechtere der beiden regulären Klausuren.
3. mündliche Mitarbeit: Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, die nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen. Wer jede Einheit mitarbeitet und acht Mitarbeitsplus erreicht, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist und die regelmäßige Anwesenheit nachgewiesen wird.
1. regelmäßige Anwesenheit: Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Ab der dritten unentschuldigten Abwesenheit erfolgt eine negative Beurteilung.
2. positiver Schnitt aus den beiden Klausuren: Der Notendurchschnitt aus beiden Klausuren muss eindeutig positiv sein, dh ein Genügend und ein Nichtgenügend ergeben noch keine positive schriftliche Gesamtleistung. Konnte bei den ersten beiden Klausuren der erforderliche Notendurchschnitt nicht erreicht werden, wird die Möglichkeit einer Ersatzklausur über den Stoff der gesamten Lehrveranstaltung angeboten, sofern auch die regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung und die erforderliche mündliche Mitarbeit erfüllt sind. Die Ersatzklausur ersetzt eine versäumte bzw die schlechtere der beiden regulären Klausuren.
3. mündliche Mitarbeit: Mindestens zwei Mitarbeitsplus sind unbedingt erforderlich, um die Lehrveranstaltung positiv abschließen zu können. Ab vier Mitarbeitsplus wird bei denjenigen, die nach den schriftlichen Leistungen zwischen zwei Noten stehen, die bessere Note in das Zeugnis eingetragen. Wer jede Einheit mitarbeitet und acht Mitarbeitsplus erreicht, kann sich um einen ganzen Notengrad verbessern, sofern die schriftliche Leistung positiv ist und die regelmäßige Anwesenheit nachgewiesen wird.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Die Pflichtübung dient primär dem Erlernen der Falllösungstechnik anhand der Übungsfälle in BENKE/MEISSEL, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 10. Aufl. (2012). Zur Vorbereitung auf die Übungsstunden ist es daher notwendig, die jeweiligen Kapitel im genannten Lehrbuch zu erarbeiten.
Weiters wird das Studium der Texte in HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. (2012) empfohlen und auf das Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht von OLECHOWSKI/GAMAUF (Hrsg) hingewiesen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes eignen sich etwa HAUSMANINGER/SELB, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. (2001) und KASER/KNÜTEL, Römisches Privatrecht, 20. Aufl. (2014).
Weiters wird das Studium der Texte in HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. (2012) empfohlen und auf das Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht von OLECHOWSKI/GAMAUF (Hrsg) hingewiesen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes eignen sich etwa HAUSMANINGER/SELB, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. (2001) und KASER/KNÜTEL, Römisches Privatrecht, 20. Aufl. (2014).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15