Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030420 UE Übung Romanistische Fundamente - Sachenrecht (2018W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 10.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 17.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 24.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 31.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 07.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 14.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 21.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 28.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 05.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 12.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 09.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 23.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!

Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

siehe unter "Art der Leistungskontrolle"

Prüfungsstoff

Grundlagen des römisches Sachenrechts.
Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.

Literatur

Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht (11. Auflage 2018) und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Auflage 2012).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (3. Auflage 2014) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht (21. Auflage 2017) und Mayer-Maly, Römisches Recht (2. Auflage 1999).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15