Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030420 UE Übung Romanistische Fundamente - Sachenrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Mittwoch
10.10.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
17.10.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
24.10.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
31.10.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
07.11.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
14.11.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
21.11.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
28.11.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
05.12.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
12.12.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
09.01.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
16.01.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
23.01.
14:00 - 16:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
siehe unter "Art der Leistungskontrolle"
Prüfungsstoff
Grundlagen des römisches Sachenrechts.
Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.
Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.
Literatur
Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht (11. Auflage 2018) und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Auflage 2012).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (3. Auflage 2014) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht (21. Auflage 2017) und Mayer-Maly, Römisches Recht (2. Auflage 1999).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (3. Auflage 2014) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht (21. Auflage 2017) und Mayer-Maly, Römisches Recht (2. Auflage 1999).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.