030421 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 09.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 23.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 06.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 20.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 27.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 04.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 11.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 08.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 15.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Es besteht Anwesenheitspflicht.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn keine Leistung erbracht wurde), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.Die Abmeldepflicht bis 6.11.2017 ist jedenfalls zu berücksichtigen.!!Nachträgliche Aufnahme!!Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Pflichtübung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.Inhalt, Ziele und MethodenDer jeweils behandelte Stoff wird zu Beginn der Übungseinheit übersichtsartig besprochen. Anhand von Fällen wird dann die praktische Anwendung geübt. Ziel ist es, prüfungswichtige Stoffgebiete zu erarbeiten. Der Schwerpunkt betrifft das Zivilprozessrecht und das Insolvenzrecht, es werden jedoch auch die anderen Zivilverfahrensbereiche behandelt. Da der jeweilige Stoff im Voraus angegeben wird, können auch Hörerinnen und Hörer mit geringen Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen.Die Übungsfälle sind vor ihrer Besprechung auf Moodle zu finden (http://moodle.univie.ac.at).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Leistungskontrolle und Zeugnis:Im Rahmen der Pflichtübung wird der Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der am 13.11.2017 und 8.01.2018 abgehaltenen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note „befriedigend“ oder beide Klausuren mit der Note „genügend“). Unzureichende Klausurnoten können durch positive mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Bei den Klausuren darf und soll eine Gesetzesausgabe verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15