Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030421 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2021S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Nähere Informationen siehe Instituts-Homepage: zvr.univie.ac.at

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Übung findet online über Moodle statt.

Die Anmeldung kann zwischen Mo 08.02.2021 00:01 bis Mo 22.02.2021 23:59 (ausschließlich über u:space) erfolgen.

Die Anwesenheitspflicht besteht nur für die erste Einheit. Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht. Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an der ersten Klausur nicht teilnimmt, wird automatisch abgemeldet.

  • Dienstag 09.03. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 16.03. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 23.03. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 13.04. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 20.04. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 27.04. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 04.05. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 11.05. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 18.05. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 01.06. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 08.06. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 15.06. 17:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 22.06. 17:00 - 19:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht und seine internationalen Bezüge erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten an Hand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.
Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle online gestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Den Teilnehmer*innen stehen folgende Optionen zur Verfügung, eine Leistung im Rahmen der Übung zu erbringen: Mitarbeit, Klausur, Impulsreferat oder sonstige wissenschaftlicher Beitrag (etwa eine Posterpräsentation oder eine Entscheidungsanmerkung). Bei den genannten Optionen sind sämtliche verfügbaren Hilfsmittel, insbesondere (aktuelle) Gesetzestexte, aber auch Kommentare, Datenbanken, Zeitschriften etc erlaubt. Damit kann zugleich auch die juristische Medienkompetenz trainieren. Das gilt auch für die online stattfindenden Klausuren („open book“). Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich bereit erklären, ein Impulsreferat zu halten, wird eine zumindest kursorische Literatur- und/oder Judikaturrecherche nahegelegt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht, sofern zwei der oben genannten Leistungsoptionen (Mitarbeit, Klausur, Impulsreferats, sonstiger wissenschaftlicher Beitrag) erbracht werden. Die Endnote ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel, wobei Mitarbeit die Endnote verbessern kann. Details zum Notenschlüssel folgen.

Prüfungsstoff

Der Stoff für die Klausur umfasst grundsätzlich die in der Übung abgedeckten Themengebiete. Thematische Einschränkungen werden gesondert bekanntgegeben.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12