030421 PUE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Nähere Informationen zur UE finden Sie unter u:find und/oder zvr.univie.ac.at
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Mo 26.02.2024 23:59
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 00:01 bis Do 07.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Di 19.03.2024 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag
14.03.
15:00 - 17:00
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
21.03.
15:00 - 17:00
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
11.04.
15:00 - 17:00
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
N
Donnerstag
02.05.
15:00 - 17:00
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
16.05.
15:00 - 17:00
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
23.05.
15:00 - 17:00
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
06.06.
15:00 - 17:00
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
13.06.
15:00 - 17:00
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
20.06.
15:00 - 17:00
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht und seine internationalen Bezüge erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle auf Moodle online gestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Den Teilnehmer*innen stehen folgende Optionen zur Verfügung, eine Leistung im Rahmen der Übung zu erbringen: Mitarbeit, Klausur, Impulsreferat oder sonstiger wissenschaftlicher Beitrag (etwa eine Posterpräsentation oder eine Entscheidungsanmerkung). Bei den genannten Optionen sind sämtliche verfügbaren Hilfsmittel, insbesondere (aktuelle) Gesetzestexte, aber auch Kommentare, Datenbanken, Zeitschriften etc. erlaubt. Damit kann zugleich auch die juristische Medienkompetenz trainiert werden. Das gilt auch für die online stattfindenden Klausuren („open book“). Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich bereit erklären, ein Impulsreferat zu halten, wird eine zumindest kursorische Literatur- und/oder Judikaturrecherche nahegelegt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht, sofern zwei der oben genannten Leistungsoptionen (Mitarbeit, Klausur, Impulsreferats, sonstiger wissenschaftlicher Beitrag) erbracht werden. Die Endnote ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel, wobei Mitarbeit die Endnote verbessern kann. Details zum Notenschlüssel folgen.
Prüfungsstoff
Der Stoff für die Klausur umfasst grundsätzlich die in der Übung abgedeckten Themengebiete. Thematische Einschränkungen werden gesondert bekanntgegeben.
Literatur
Gesetzestext (zB Kodex Zivilgerichtliches Verfahren)
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht, 4. Aufl. (2018)
Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. (2020)
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht, 4. Aufl. (2018)
Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. (2020)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 29.02.2024 17:25