Universität Wien

030421 PUE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Nähere Informationen zur UE finden Sie unter u:find und/oder zvr.univie.ac.at

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 14.03. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 21.03. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 11.04. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 16.05. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 23.05. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 06.06. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 13.06. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 20.06. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht und seine internationalen Bezüge erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.

Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle auf Moodle online gestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Den Teilnehmer*innen stehen folgende Optionen zur Verfügung, eine Leistung im Rahmen der Übung zu erbringen: Mitarbeit, Klausur, Impulsreferat oder sonstiger wissenschaftlicher Beitrag (etwa eine Posterpräsentation oder eine Entscheidungsanmerkung). Bei den genannten Optionen sind sämtliche verfügbaren Hilfsmittel, insbesondere (aktuelle) Gesetzestexte, aber auch Kommentare, Datenbanken, Zeitschriften etc. erlaubt. Damit kann zugleich auch die juristische Medienkompetenz trainiert werden. Das gilt auch für die online stattfindenden Klausuren („open book“). Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich bereit erklären, ein Impulsreferat zu halten, wird eine zumindest kursorische Literatur- und/oder Judikaturrecherche nahegelegt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht, sofern zwei der oben genannten Leistungsoptionen (Mitarbeit, Klausur, Impulsreferats, sonstiger wissenschaftlicher Beitrag) erbracht werden. Die Endnote ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel, wobei Mitarbeit die Endnote verbessern kann. Details zum Notenschlüssel folgen.

Prüfungsstoff

Der Stoff für die Klausur umfasst grundsätzlich die in der Übung abgedeckten Themengebiete. Thematische Einschränkungen werden gesondert bekanntgegeben.

Literatur

Gesetzestext (zB Kodex Zivilgerichtliches Verfahren)
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht, 4. Aufl. (2018)
Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. (2020)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 29.02.2024 17:25