030421 PUE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 11.02.2025 00:01 bis Di 25.02.2025 23:59
- Anmeldung von Do 27.02.2025 00:01 bis Di 04.03.2025 23:59
- Abmeldung bis So 16.03.2025 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 13.03. 15:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 20.03. 15:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 27.03. 15:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 03.04. 15:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 15.05. 15:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 22.05. 15:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 28.05. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 05.06. 15:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 12.06. 15:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht und seine internationalen Bezüge erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle auf Moodle online gestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Den Teilnehmer*innen stehen folgende Optionen zur Verfügung, eine Leistung im Rahmen der Übung zu erbringen: Mitarbeit, Klausur, Impulsreferat oder sonstiger wissenschaftlicher Beitrag (etwa eine Posterpräsentation oder eine Entscheidungsanmerkung). Bei den genannten Optionen sind sämtliche verfügbaren Hilfsmittel, insbesondere (aktuelle) Gesetzestexte, aber auch Kommentare, Datenbanken, Zeitschriften etc. erlaubt. Damit kann zugleich auch die juristische Medienkompetenz trainiert werden. Das gilt auch für die online stattfindenden Klausuren („open book“). Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich bereit erklären, ein Impulsreferat zu halten, wird eine zumindest kursorische Literatur- und/oder Judikaturrecherche nahegelegt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht, sofern zwei der oben genannten Leistungsoptionen (Mitarbeit, Klausur, Impulsreferats, sonstiger wissenschaftlicher Beitrag) erbracht werden. Die Endnote ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel, wobei Mitarbeit die Endnote verbessern kann. Details zum Notenschlüssel folgen.
Prüfungsstoff
Der Stoff für die Klausur umfasst grundsätzlich die in der Übung abgedeckten Themengebiete. Thematische Einschränkungen werden gesondert bekanntgegeben.
Literatur
Gesetzestext (zB Kodex Zivilgerichtliches Verfahren)
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht, 4. Aufl. (2018)
Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. (2020)
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht, 4. Aufl. (2018)
Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. (2020)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 26.02.2025 18:25